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Beitrag Fitnessstudio bei Profisportlern

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letzte Antwort am 30.11.2020 07:54:26 von RuS
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RuS
Beginner
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Hallo liebe Community,

 

leider konnte ich zu meiner Fragestellung keinen anderen Beitrag hier in der Community oder sonst irgendwo finden:

 

Ich erstelle für eine Profi-Sportmannschaft (1. Bundesliga) die Lohnabrechnungen. Für sämtliche Spieler und Trainer wurden die Beiträge für das Fitnessstudio vom Arbeitgeber übernommen. Zum Teil liegen diese über der Sachbezugsgrenze i. H. v. EUR 44,00 monatlich. Im Lohnkonto wurden die übernommenen Beiträge bisher nicht erfasst.

 

Derzeit findet eine Lohnsteuer-Außenprüfung statt und der Lohnsteuerprüfer ist der Meinung, dass die Beiträge für das Fitnessstudio steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn darstellen. M. E. liegt hier aber überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vor, da die Spieler sich ja durchaus nicht nur freiwillig körperlich so in Form halten müssen, dass sie fit für Training und Pflichtspiele sind und das Verletzungsrisiko so gering wie möglich gehalten wird. Ohne Krafttraining wären die Spieler körperlich nicht in der Lage, den Anforderungen und Anstrengungen des Sports standzuhalten. 

 

Hatte vielleicht jemand schon einmal einen ähnlich gelagerten Fall? Ich bin ratlos, wie ich sonst noch argumentieren kann und hoffe, hier Hilfe zu finden.

 

Vielen Dank schon einmal im Voraus.

STBMT
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 8
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Hallo,

 

die Argumentation klingt logisch, aber leider sieht man das im Steuerrecht scheinbar ein bisschen anders.

 

Hier ein Auszug aus einem älteren Urteil. In Bezug auf das Sky-Abo gibt es m.M.n. aber auch ein aktuelleres, gegenteiliges Urteil. 

 

Der Sachverhalt trifft zwar nicht zu 100% den hier geschilderten, ist aber m.M.n doch relativ nah dran.

 

 

Zwar möge die Behauptung, jede Form der sportlichen Betätigung diene der für den Beruf notwendigen Fitness, zutreffen. Der Kläger verkenne jedoch, dass mit der sportlichen Betätigung zugleich seine allgemeine Leistungsfähigkeit und Gesundheit gefördert werde. Eine Trennung der Aufwendungen nach beruflichen und privaten Veranlassungsbeiträgen sei daher nicht möglich. Entsprechendes gelte für die Aufwendungen für den Personal Trainer.

 

 

https://www.rechtslupe.de/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-privat/werbungskosten-eines-profifussballspielers-382883

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 3 von 8
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Warum taucht die Fragestellung erst im Zuge der LSt-AP auf? Ich kenne es so, dass diese Fragen immer laufend geklärt werden, damit nicht per Zufall bei einer AP unvorhergesehenes passiert.

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zieglerconsult
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 8
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Hallo,

 

versuchen Sie doch mal ob er sich auf eine anteilig Sichtweise einlässt. Alles zu streichen scheint mir unangebracht. Das Argument ist durchaus nachvollziehbar. 

 

Ich hatte mal eine Damen Basketball 1.DBBL Mannschaft da ging das als BA anstandslos durch. Im Lohn hatten wir das auch nie behandelt.

 

Lassen Sie ihn doch mal lesen was im Paragraphen 4 Abs. 4 EStG steht.

 

Ferner noch ein Beispiel.

 

Sie schicken ihren Koch auf Schulungen zur Weiterbildung. Er soll besonders lecker kochen können und geht deshalb zu verschiedenen Kursen das ganze Jahr über. Kostet wohl mehr als das Fitness Studio übrigens.... Darf er das Wissen dann für sich privat beim Kochen nicht nutzen? Natürlich hat er auch deshalb was davon. Genau wie die Profis aber er verkauft Ihnen ihr Produkt besser als vorher wahrscheinlich und ist Leistungsstarker.

 

Vielleicht nicht 100 % ig erwischt wegen der ständigen Wiederholung aber es gibt solche Dauer Kurse durchaus.

 

Ich bin da ganz bei Ihnen.

 

Maximal 80/20 also 20 privat oder ggf. Eine Pauschale Besteuerung. SV wird zwar dann auch anfallen aber die Frage halt wie viel ihre Profis kriegen und ob sie jenseits der BBG sind. 

martin65
Meister
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Nachricht 5 von 8
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Ja, die gleiche Fundstelle hatte ich auch.

 

Es gibt aber noch Urteile, die sich auf Trainingskleidung beziehen und nicht das Logo des Arbeitgeber(vereins) tragen, um in der Öffentlichkeit, beim Fithalten, nicht "belästigt" zu werden. (Fundstelle habe ich nicht mehr greifbar)

 

Auch diese Kosten wurden abgeschmettert, weil es im persönlichen Interesse liegen würde sich fit zu halten. Die berufliche Fitness würde sich, im ausreichenden Maße, aus den beruflich angeordneten Trainingseinheiten ergeben (mit Kleidergestellung durch den Verein/Sponsor).

 

 

 

 

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bodensee
Experte
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Nachricht 6 von 8
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Nur zur Klarstellung es ging um eine Ist BP daher ist die BBG a) egal und b) es wird im Profisport 1. Bundesliga keinen Profi geben der weniger als die BBG verdient ( wobei ich habe jetzt im Kopf Fußball unterstellt). 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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bodensee
Experte
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Nachricht 7 von 8
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Die Problematik ist leider bekannt. 

 

Sie haben aus meiner Sicht nur die Möglichkeit sich im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung zu einigen. Hilfreich ist hier sicherlich das man inzwischen bei Aufwendungen die den privaten Bedarf betreffen aufteilen kann. Daher würde ich auch mit den Kollegen einhergehen und versuchen den Löwenanteil betrieblich zu betrachten. 

 

Hilfreich wie oft gehen die Sportler ins Fitnessstudio wieviel Stunden je Woche/ Monat. Wieviel nutzt im Vergleich das 'ein normaler Besucher nicht Profisportler' Vlt. bekommen Sie hier Hinweise von den Fitnessstudios. 

 

Ich hatte das Problem bei einem Fotomodell welches sich teilweise das Equipment für die Shootings selbst kaufen musste und behalten durfte. Folglich konnte sie die Klamotten auch privat tragen. Im Rahmen der Schlussbesprechung haben wir uns geeinigt und konnten erfolgreich vortragen das die Klamotten nur für das Shooting angeschafft wurden. Kritisch waren auch die Stylistin und Fitness. In allen Fällen Einigung wobei nachdem ich die Klamotten durch hatte,  haben wir bei den anderen Positionen eher nachgegeben. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
RuS
Beginner
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Vielen Dank für die vielen Antworten. Tatsächlich hat man sich nun mit dem Lohnsteuerprüfer geeinigt, wie bereits vorgeschlagen. 

 

 

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letzte Antwort am 30.11.2020 07:54:26 von RuS
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