für die Umsetzung in DATEV LODAS gehst du im Grundsatz wie folgt vor: Zunächst wird der sozialversicherungsrechtliche Status der Mitarbeiterin rückwirkend korrigiert (keine Werkstudentin mehr, sondern voll SV-pflichtig). Anschließend lässt du für die betroffenen Zeiträume die Nachberechnungen laufen, damit die korrekten Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ermittelt und gemeldet werden. Die Nachberechnung selbst kannst du nicht unterdrücken. Der Arbeitgeber schuldet dabei den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Arbeitnehmeranteile dürfen nur für die letzten drei Abrechnungszeiträume vom laufenden Entgelt einbehalten werden. Soweit das nicht mehr möglich ist, übernimmt der Arbeitgeber diese Anteile. Diese übernommenen Arbeitnehmeranteile müssen in der laufenden Abrechnung als geldwerter Vorteil lohnsteuerpflichtig erfasst werden. In LODAS erfolgt das über eine eigene Lohnart, da es keine passende Standard-Lohnart für genau diesen Fall gibt. Praktisch bedeutet das: Du legst im Bereich der freien Lohnarten eine neue Lohnart an, zum Beispiel „AG-Übernahme AN-SV (DRV-Prüfung)“. Diese Lohnart wird als steuerpflichtiger Bezug eingerichtet, gleichzeitig aber nicht sozialversicherungspflichtig gestellt. Wichtig ist die Kennzeichnung als sonstiger Bezug, damit die Versteuerung korrekt erfolgt. Eine Pauschalversteuerung wird in der Regel nicht verwendet, sondern die individuelle Besteuerung. In der Abrechnung erfasst du dann den Betrag der nicht mehr einbehaltbaren Arbeitnehmeranteile über diese Lohnart im aktuellen Monat. Dadurch wird der Betrag der Lohnsteuer unterworfen, ohne dass erneut Sozialversicherungsbeiträge entstehen. Wichtig ist dabei insbesondere, dass die Lohnart keine SV-Pflicht auslöst, da es sich nur um die Übernahme von Beiträgen handelt. Ein häufiger Fehler ist hier eine falsche Lohnarteneinstellung, wodurch der Betrag nochmals verbeitragt würde. Zusammengefasst: Status korrigieren, Nachberechnung durchführen, nicht mehr einbehaltbare Arbeitnehmeranteile ermitteln und diese über eine eigene, steuerpflichtige aber SV-freie Lohnart im aktuellen Abrechnungsmonat als geldwerten Vorteil abrechnen. Viele Grüße
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