Wir haben die VWL als AVWL (Alters-Vermögenswirksame Leistungen) hinterlegt. Das kann aber auch anders sein, wie m.e. auch in dem Thread geschildert, den ich zuvor eingefügt hatte. So, dass die VWL eben nicht als AVWL gilt. Wir haben bei einer Direktversicherung die Gehaltsumwandlung inkl. dem AG-Pflichtzuschuss entsprechend erfasst. Zusätzlich den VWL-AG-Anteil (6,65 €) inkl. dem AG-Pflichtzuschuss, dann 7,65 €, als weitere Komponente zu diesem Altersvorsorge-Vertrag (siehe Screenshot). Wie das mit dem Eigenanteil des*der Mitarbeiter*in dann gemacht wird kann ich dir leider nicht sagen. Denn Fall hatten wir auch noch nicht. Aber vorstellbar wäre dann eine weitere Gehaltsumwandlung, vlt. ohne Pflichtzuschuss. VG
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