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Nachträgliche Feststellung sv pflicht Minijob durch Minijobzentrale

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letzte Antwort am 17.05.2024 12:01:25 von zwilling
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Mitarbeiterin29
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Hallo liebe MitgliederInnen,

 

bei einer Mitarbeiterin einer Mandantin hat die Minijobzntrale im Nachhinein rückwikrende Versicherungspflicht festgesellt, da mehrere Minijobs ausgeführt wurden. 

 

Nun ist meine erste Frage, ob ich das über Lohn und Gehalt machen soll?! Hat da schon jemand Erfahrung mit?

 

Ich habe schon ein wenig probiert im Zeitraum, Tätigkeitsschlüssel, Oragnisationseinheiten etc. der Stammdaten: Minijob abgemeldet (z. 07.01), als sv-pflicht angemeldet (ab. 08.1. und wieder abgemeldet (z. 29.2.) und Minijob wieder angemeldet (ab 01.03.)... aber dann meckert das System sehr viel, zum Beispiel, dass ich im laufenden Monat nicht an und abmelden kann...

 

Meine Kollegin hat das früher immer über sv-net ab- und angemeldet, leider ist das nun nicht mehr möglich. Gibt es eine andere Möglichkeit? 

 

Vielen Dank für die Hilfe.

 

Freundliche Grüße, F. Drescher

 

 

 

 

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 3
277 Mal angesehen

Wenn es innerhalb eines Monats ist, müssen Sie für den zweiten Zeitraum eine neue Personalnummer anlegen.

LG
VM
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zwilling
Einsteiger
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Nachricht 3 von 3
204 Mal angesehen

Hallo F.,

 

man kann sich behelfen, indem der*die MA in der laufenden Abrechnung abgemeldet wird. Nach dem Monatsabschluss, kann man direkt eine Neuanmeldung zum Folgetag über eine Probeabrechnung machen, sodass der Rest des Vormonats mit neuer Anmeldung nachberechnet wird. Der Auszahlungsbetrag der Nachberechnung wird dann als Vorschuss mit ausgezahlt. So fehlt dem*der MA kein Geld.

 

VG

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letzte Antwort am 17.05.2024 12:01:25 von zwilling
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