Hallo, zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass DATEV keinen Einfluss auf die Rückmeldungen der DRV hat. Wenn der Personengruppenschlüssel seitens der DRV systemseitig nicht korrekt zurückgemeldet wird, wird diese Rückmeldung unverändert an DATEV übermittelt. Die Anwendung DATEV Digitale Meldekorrektur stellt Ihnen diese Rückmeldungen zur Verfügung und ermöglicht ausschließlich deren Übermittlung. Die fehlerhafte Konstellation entsteht somit nicht innerhalb von DATEV, sondern bereits durch die Rückmeldung der DRV. Sowohl die ursprüngliche Rückmeldung als auch die anschließende Ablehnung stammen von der DRV. DATEV stellt in der Digitalen Meldekorrektur lediglich die technische Übermittlung der Meldungen bereit, in genau der Form, wie diese von der DRV zurückgemeldet werden. Bezüglich Ihres Wunsches nach manuellen Änderungen innerhalb der Anwendung DATEV Digitale Meldekorrektur möchten wir ergänzend darauf hinweisen, dass wir solche Anpassungen aufgrund der Vorgaben der ITSG nicht zulassen dürfen. Andernfalls würde DATEV Digitale Meldekorrektur funktional einer Ausfüllhilfe wie dem SV-Meldeportal entsprechen. Es handelt sich hierbei also nicht um eine DATEV-Entscheidung, sondern um eine Vorgabe der ITSG. Bezüglich der Nachberechnungstiefe wird es in DATEV Lohn künftig eine erhöhte Rückrechnungstiefe von vier Jahren plus aktuellem Jahr für ausschließlich mit DATEV Lohn abgerechnete Zeiträume geben. Damit sollte die geschilderte Problematik im Falle einer SV-Prüfung künftig vermieden werden können.
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