Hallo, ich kann Ihren Unmut nachvollziehen. Folgend eine kurze Erklärung für das derzeitige Programmverhalten in Lohn und Gehalt. Gemäß Anlage 04a zum Pflichtenheft der SV-Spitzen muss seit dem 01.01.2023 für Altersvollrentner und Bezieher einer Vollversorgung zwingend angegeben werden, ob der Arbeitnehmer auf die RV-Freiheit als Rentner verzichtet oder nicht. Dies galt zu Beginn des Jahres 2025 auch für vorgezogene Altersvollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze (Personengruppenschlüssel (PGRS) 120, Beitragsgruppenschlüssel (BGRS) 3111), gemäß Anlage 04a zum Pflichtenheft in der Version 2025.1. Daher mussten wir ab der Jahreswechsel-Version 14.5 von Lohn und Gehalt auch eine Prüfung für Altersvollrentner unter der Regelaltersgrenze einbauen. Dies führt dazu, dass bei Altersvollrentnern unter der Regelaltersgrenze (PGRS 120, BGRS 3111) der Verzicht auf die RV-Freiheit aktiv deaktiviert werden muss. Wir können nachvollziehen, dass diese Vorgehensweise umständlich ist. Daher sind wir mit den SV-Spitzen noch einmal in das Gespräch gegangen. Dabei haben die SV-Spitzen signalisiert, die Prüfung für Altersvollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze wieder einzuschränken. Im Vorgriff darauf wird diese Prüfung daher ab der Lohn und Gehalt Version 14.55 (voraussichtliche Bereitstellung heute, 23.01.2025, ca. 18:15 Uhr) nicht mehr durchgeführt. Sie müssen ab der Version 14.55 bei Altersvollrentnern unter der Regelaltersgrenze den Verzicht auch die RV-Freiheit nicht mehr aktiv deaktivieren. In diesen Fällen wird auch die Programm-Meldung LN03579 nicht mehr ausgegeben.
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