Guten Morgen und zunächst ebenso ein frohes neues Jahr. Da ich aktuell mich hiermit auch auseinandersetzen musste 😞 , komme ich auch zu dem Schluss, dass hier in diesem Fall nur die Rechtsform "nicht im Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen" als Möglichkeit verbleibt. Ausschlusstheorie. Interessant mal wieder, womit sich beschäftigt wird und, dass es da eine mehrseitige "Verfahrensanordnung DSBD für Softwareersteller" gibt. Zielorientiert, nämlich die Erstellung einer ordnungsgemäßen Lohn-/Gehaltsabrechnung, empfehle ich sich nicht länger damit auseinandersetzen 🙂 Man kann davon ausgehen, dass die Umsetzung in der Praxis noch zu weiteren Fragen und damit ggf. wieder zu weiteren Anpassungen führt. Kurzum: "nicht im Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen" Ich weiß schon, warum die Lohnbuchhaltung nicht meinen Lieblingstätigkeiten zuzurechnen ist.
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