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Lohnsteuerbescheinigungen - doppelte Übermittlung

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letzte Antwort am 08.05.2025 15:08:20 von Gökhan_Aras
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alpe
Beginner
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Hallo, folgendes Problem:

 

Mandant erledigt ab 01/2025 seine Lohnbuchhaltung über DATEV Lohn und Gehalt selbst.

Zum Startmonat gab es Probleme, weshalb wir hier noch einmal tätig wurden.

In den Stammdaten ist hinterlegt, dass die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung im Januar des Folgejahres erfolgt. Das ist dann auch über uns geschehen.

Damit der Bearbeitungsstand beim Mandanten identisch ist, ist man hingegangen und hat vor Abrechnung Februar 2025 noch einmal den Januar 2025 "durchlaufen" lassen.

Soweit wurde alles beachtet aber nicht die erneute Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen.

In 2 Fällen hat nun bereits das zuständige Finanzamt darum gebeten, die erste Übermittlung zu stornieren.

Frage, ob es hier über die DATEV eine relativ einfache Möglichkeit gibt oder wir die Bescheinigungen über ELSTER stornieren müssen.

Vielen Dank für Eure Unterstützung.

GLH
Fortgeschrittener
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Glaube nicht, dass das jetzt so einfach möglich ist und bevor noch mehr kopiert und "gebastelt" werden müsste, würde ich, je nach Anzahl der Mitarbeiter, das Finanzamt bitten die Lohnsteuerbescheinigung von Tag X für Mitabeiter X mit ID Nr. X zu stornieren nebest kurzer Erläuterung. Das wird für diese einfacher möglich sein als für euch, bei gleichen Werten ist ja auch klar was passiert ist. 

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 3
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Hallo,


um eine Lohnsteuerbescheinigung eines Mitarbeiters zu stornieren, müsste mit dem Entstehungsprinzip im Januar oder Februar des aktuellen Jahres auf das Vorjahr nachberechnet werden.


Daher können Sie die Stornierung nur noch über Elster.de durchführen.

 

Weitere Informationen finden Sie in unserem Hilfe-Dokument .

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 08.05.2025 15:08:20 von Gökhan_Aras
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