Herr Lutz Sie schreiben, zu der 6 Wochen Frist, dass gilt wenn der alte Arbeitgeber sich nicht abgemeldet hat. Ich habe jetzt leider auch einen Fall, wo ich seit 12/24 immer wieder also eigentlich alle zwei Monate die Steuerklasse 6 bei einem Arbeitnehmer zurück gemeldet bekomme, obwohl seit 12/24 unser Mdt Hauptarbeitgeber ist und es keinen Nebenarbeitgeber ab 12/24 lt. Mitarbeiter mehr gibt. Heute Telefonat mit dem Finanzamt, da am 08.04. (leider erst gestern gesehen, da MA im zweiten Abruf) rückwirkend ab 03/2025 wieder Steuerklasse 6 gemeldet wurde. Lt. Finanzamt hat der alte Arbeitgeber wohl nicht abgemeldet bzw. nicht richtig. Lt. Finanzamt ist er als Nebenarbeitgeber gespeichert, da wir uns ja als Hauptarbeitgeber angemeldet haben. Allerdings wurden seitens des alten Arbeitgebers keine Aktivitäten mehr getätigt, also keine Versuche unternommen sich als Hauptarbeitgeber anzumelden. Deshalb sollte uns auch keine Steuerklasse 6 gemeldet werden, da der alte Arbeitgeber sozusagen ruhend ist. Finanzamt kann hier nichts machen, da es eine Sache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist, oder ich soll mich an den Support von DATEV wenden. Ich kann mir nicht erklären woher bzw. warum die Rückmeldungen immer wieder kommen. Wir haben hier nichts geändert. Mein Problem ist, dass ich langsam nicht mehr weiß, wie ich hier vorgehen soll. Im Feld Meldebeginn unter Steuer/Einmalbezüge/Sonstige Angaben steht nichts drin, das Feld ist leer. Meine Fragen: 1. Wäre Meldebeginn 01.03.25 und Meldeende 01.03.2025 für die Abmeldung des Nebenarbeitgebers richtig? Wenn ich manuell abrufen möchte, wird mir der Meldebeginn 02.01.25 vom System vorgeschlagen. 2. Anmeldung zum 02.03.2025 wieder als Hauptarbeitgeber?(6 Wochen überschritten) 3. Muss der alte Arbeitgeber zwingend abmelden, obwohl er nicht aktiv tätig ist, damit ich diese ständigen falschen Rückmeldungen nicht mehr bekomme? 4. Da die 6 Wochen Frist bereits überschritten ist, wie kann ich hier am besten vorgehen? Vielen Dank vorab.
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