Hallo zusammen, ich habe ein Problem bei der Berechnung vom Kinderkrankengeld im Februar 2026. Wir haben das Mandat erst ab 01.01.26 übernommen (öffentlicher Dienst, aber für die Berechnung des Kinderkrankengeldes sollte das keine Rolle spielen). Abrechnung erfolgt als NB auf 02/26 jetzt im März. MA hat Steuerklasse 4/ 1,0 /rk Kinderkrankengeld für 17.02.-18.02.26 Die Formel zur Umrechnung bei Festbezügen habe ich beim Mitarbeiter umgestellt auf: Betrag x zu bez. Kalendertage/tats. Tage Monat Der Differenzbetrag der für die zwei Tage abgezogen wird beträgt 491,16 € (Gehalt 475,93 €+ant. ZVK Beitrag 20,23 € (20,23 € steuerfrei/sv-pflichtig)= 496,16 €). Auf der EEL Bescheinigung werden die Beträge ausgewiesen wie folgt: brutto 496,16 € /netto 168,09 € (Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten wg. Systemwechsel = ja) Die abgezogenen Beträge stimmen fast alle (RV/AV Beträge siehe beigefügte Anlagen ) nur bei den Krankenkassenbeträgen zieht die DATEV 4 Tage bei der Berechnung der KV Beträge ab. Ich habe schon alles mögliche versucht. In die KV-Beiträge kann ich nicht eingreifen. Dadurch wird der Nettobetrag auch m.E. nicht richtig berechnet. Auch wenn ich die Umrechnungsformel umstellen würde, würde sich hier nur der Abzugsbetrag vom Gehalt ändern aber nicht die KV-Beiträge, diese bleiben immer bei 4 Tagen KV Abzug. Habe ich einen Denkfehler, müssen aufgrund der SV-Tage (in der Abrechnung werden 26 Tg ausgewiesen) immer 30 Tage bei den KV-Beiträgen berücksichtigt werden? Der Nettobetrag von 168,09 € ist in meinen Augen nicht richtig. Habt ihr eine Idee? Sobald ich die Sozialleistungen zurückgemeldet bekomme nach der März Abrechnung, muss dann noch die 100 % Netto-Aufstockung an den Mitarbeiter noch auszahlen. Ist leider auch unglücklich, da man die EEL-Bescheinigung Kind nicht vorab übermitteln kann.
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