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Netto Sachzuwendungen (Pschsteuer und Übernahme SV Beiträge

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letzte Antwort am 30.04.2025 13:42:20 von wicki04
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Lohnbüro80
Fortgeschrittener
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Hallo!

Wir haben einen Mandanten, der leider, ohne vorher mit uns zu sprechen, für seine Mitarbeiter eine betriebliche KV abgeschlossen hat. Leider erhalten einige Mitarbeiter schon 50 Euro Tankgutschein.

Daher haben wir seit Juni 2024 die Netto Sachzuwendungen laut einem Dokument von Datev entsprechend abgerechnet.

 

Die Summe für die Betriebliche KV wird mit der LA 843 pauschal versteuert und die SV als Einmalbezug abgerechnet.

Die Lohnarten 844 (Übernahme SV AN aus Sachzu) wird ebenfalls laut dem Dokument von Datev als Einmalbezug in der SV abgerechnet.

 

Aktuell haben wir Prüfung der Dt. RV und die Prüferin möchte für die Lohnarten 843 und 844 die Umlage 1 und 2 nachholen. 

Warum wird in den Datev Dokumenten nichts von der Umlage erwähnt?

Wie schlüssel ich die Lohnarten denn nach Prüfung für die Zukunft entsprechend ab?

 

Bei LA 843 wurde bei SV ST Behandlung die 49 (Sachzuwen.psch.Versteuerung SV-jährlich) angeben. Wie bekomm ich da die Umlage rein?

Bei 844 ist das gleiche Problem?

 

Kann mir jemand helfen oder soll ich mich direkt an Datev wenden?

 

P.S. Ich hatte der Prüferin das Dokument von Datev gemailt. Sie sagt, dass das auch so korrekt wäre, wenn das eine einmalige Sache gewesen wäre. Hier ist es aber jeden Monat und daher wäre der Einmalbezug nicht korrekt.

rschoepe
Experte
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Nachricht 2 von 6
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Bei "normalen" jährlichen Bezügen (z.B. kumulierte Überstundenauszahlung) wäre das Schlüssel 74. Eventuell gibt es irgendwo in dem Bereich dann auch was für deinen Fall?

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lohnexperte
Fachmann
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Hallo @Lohnbüro80 ,

 

Sie haben die Stammlohnarten der DATEV verwendet, die mit sv-jährlich geschlüsselt sind und offensichtlich für Sachbezüge als Einmalbezüge angedacht sind. Damit entfällt richtigerweise die U1- und U2-Pflicht.

 

https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27lexlohn2023_090cbfc83153e3b1036a2cade9aab6f1%27%20and%20%40outline_id%3D%27lexlohn2023_data%27%5D

 

lohnexperte_0-1742899456465.png

 

Wenn es sich bei Ihnen nun um laufende Sachbezüge handelt, müssten Sie, wie von @rschoepe schon dargelegt, einen anderen Schlüssel für die Steuer- und SV-Behandlung wählen, damit die Umlagen berechnet werden können.

 

 

 

 

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pogo
Experte
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Dann sollte es für die Zukunft doch aber ein normaler, laufender Nettobezug tun, der den Betrag der bKV brutto hochrechnet und im Nettobereich wieder abzieht.

 

Oder nicht?

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Lohnbüro80
Fortgeschrittener
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Ich muss nochmal auf die Sache zurückkommen.

Wir haben die bKV jetzt auf die LA 870 umgestellt. Pauschalsteuer und sv laufend mit Umlage.

 

Dadurch hätte der Mitarbeiter knapp 8 Euro netto weniger, was der AG gern übernehmen möchte, da der AN nicht schlechter gestellt werden soll.

 

Ist es korrekt, dass die 8 Euro mit einer Nettolohnart hochrechne?

Hab das testweise mal gemacht und er käme auf das bisherige Netto.

 

Oder fehlt da noch ein Schritt? Stehe gerade auf dem Schlauch?

Bei der bisherigen Berechnung wurden für die Übernahme der Kosten zwei Lohnarten angesprochen 844 und 845.

 

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wicki04
Fortgeschrittener
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wir hatten dieses Thema bereits hier in der Community. 

 

Hier sind auch ein paar Lösungsvorschläge, die meines Erachtens allerdings auch nicht richtig zielführend sind. Leider wird von der DATEV für dieses Problem keine Lösung kommen!  Sehr schade...

 

LODAS: betriebliche Krankenversicherung versteuert... - DATEV-Community - 432398

 

 

@DATEV

bitte als Wunsch für das neue DATEV LOHN Programm eine entsprechende laufende Lohnart für die 37 b Versteuerung aufnehmen, nicht nur als Einmalbezug. Solche Leistungen wie die betriebliche KV an Mitarbeiter sind stark im Kommen und sollten auch über das Lohnprogramm richtig abgebildet werden können, da die Preise für solche Leistungen mittlerweile wie alles andere auch steigen. 

KOB
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letzte Antwort am 30.04.2025 13:42:20 von wicki04
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