Guten Morgen,
eine allgemeine Frage zu Meldung elektronische Lohnsteuerkarte.
Arbeitnehmer wechselt von Minijob auf Teilzeit. Beginn Teilzeitstelle 01.10.Selber Arbeitgeber. Leider wurde bei der Elstam Anmeldung der Arbeitgeber als Nebenarbeitgeber angegeben. Das Resultat war jenes, MA sollte mit der 6 versteuert werden. Es erfolgte eine Abmeldung zum 01.10. Diese hat auch funktioniert. Leider klappt die erneute Anmeldung nicht. Es kommt kein Übernahmeprotokoll. Finanzamt wurde auch schon kontaktiert. Aber keine Hilfe. Woran kann es liegen? Kann ich bei Meldebeginn gegebenfalls den 2.10 eingeben?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ja Anmeldung am 02.10. wird klappen
Hat es aber einen Nachteil oder kann es zu Schwierigkeiten kommen? Der Arbeitnehmer hat schließlich am 1.10 angefangen. Muss das Beschäftigungsdatum nicht identisch mit den Meldedatum sein?
Sie müssen den 2.10. nehmen, anders bekommen Sie sonst keine Daten. Der 01.10. ist bereits durch die Nebenbeschäftigung belegt. Gibt keine Schwierigkeiten, das ist die Vorgehensweise, die man machen muss lt. Finanzamt, wenn eine falsche Anmeldung erfolgt ist. Hier wird der volle Monat trotzdem als Hauptbeschäftigung dann angesehen. Es ist nur der Meldebeginn der auf den 02.10. steht.
Achtung, 6 Wochen-Frist ist überschritten. M.E. ist keine Anmeldung zum 02.10. möglich, sondern für max. 6 Wochen rückwirkend.
Wir haben erst nach der Oktober Abrechnung, sprich November das Protokoll von FA erhalten, dass der MA mit der 6 abgerechnet werden soll. Was aber falsch war, weil der Arbeitgeber als Nebenarbeitgeber angegeben war. Deswegen konnten wir die Abmeldung auch erst in November machen. Die neue Anmeldung hat ja nicht geklappt. Was mache ich jetzt wenn die Anmeldung zum 2.oktober nicht funktioniert?
@Jolanta02 schrieb:Was mache ich jetzt wenn die Anmeldung zum 2.oktober nicht funktioniert?
Wird schon klappen. 👍
Es hat funktioniert. Ich bin jetzt erleichtert. Vielen Dank. Der Tag ist gerettet ☺️
@CVolz schrieb:Achtung, 6 Wochen-Frist ist überschritten. M.E. ist keine Anmeldung zum 02.10. möglich, sondern für max. 6 Wochen rückwirkend.
Das gilt nur, wenn der vorherige Arbeitgeber noch nicht abgemeldet hat.
Danke für die Info! 🙂
Herr Lutz Sie schreiben, zu der 6 Wochen Frist, dass gilt wenn der alte Arbeitgeber sich nicht abgemeldet hat.
Ich habe jetzt leider auch einen Fall, wo ich seit 12/24 immer wieder also eigentlich alle zwei Monate die Steuerklasse 6 bei einem Arbeitnehmer zurück gemeldet bekomme, obwohl seit 12/24 unser Mdt Hauptarbeitgeber ist und es keinen Nebenarbeitgeber ab 12/24 lt. Mitarbeiter mehr gibt.
Heute Telefonat mit dem Finanzamt, da am 08.04. (leider erst gestern gesehen, da MA im zweiten Abruf) rückwirkend ab 03/2025 wieder Steuerklasse 6 gemeldet wurde. Lt. Finanzamt hat der alte Arbeitgeber wohl nicht abgemeldet bzw. nicht richtig. Lt. Finanzamt ist er als Nebenarbeitgeber gespeichert, da wir uns ja als Hauptarbeitgeber angemeldet haben. Allerdings wurden seitens des alten Arbeitgebers keine Aktivitäten mehr getätigt, also keine Versuche unternommen sich als Hauptarbeitgeber anzumelden. Deshalb sollte uns auch keine Steuerklasse 6 gemeldet werden, da der alte Arbeitgeber sozusagen ruhend ist. Finanzamt kann hier nichts machen, da es eine Sache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist, oder ich soll mich an den Support von DATEV wenden.
Ich kann mir nicht erklären woher bzw. warum die Rückmeldungen immer wieder kommen. Wir haben hier nichts geändert.
Mein Problem ist, dass ich langsam nicht mehr weiß, wie ich hier vorgehen soll. Im Feld Meldebeginn unter Steuer/Einmalbezüge/Sonstige Angaben steht nichts drin, das Feld ist leer.
Meine Fragen:
1. Wäre Meldebeginn 01.03.25 und Meldeende 01.03.2025 für die Abmeldung des Nebenarbeitgebers richtig? Wenn ich manuell abrufen möchte, wird mir der Meldebeginn 02.01.25 vom System vorgeschlagen.
2. Anmeldung zum 02.03.2025 wieder als Hauptarbeitgeber?(6 Wochen überschritten)
3. Muss der alte Arbeitgeber zwingend abmelden, obwohl er nicht aktiv tätig ist, damit ich diese ständigen falschen Rückmeldungen nicht mehr bekomme?
4. Da die 6 Wochen Frist bereits überschritten ist, wie kann ich hier am besten vorgehen?
Vielen Dank vorab.
Moin,
das klingt kompliziert 🙄
Ich weiß im ersten Schritt nicht, was die DATEV da tun soll, wenn es eine Rückmeldung vom Finanzamt mit Steuerklasse VI gibt. Dies wird ja bei der Finanzverwaltung veranlasst.
Sie sollten aber in LODAS noch einmal prüfen, welche Schlüsselung bei dem Arbeitnehmer (auch in den Vormonaten) unter Kennzeichnung Arbeitgeber gespeichert ist. Hier muss für alle Monate "Hauptarbeitgeber" stehen. Die Eingabe unter Mitarbeiter | Elektronische Lohnsteuerkarte bei der manuellen Anmeldung wird nicht in die Personalstammdaten übernommen. Dies ist nur eine Eingabe zum Zeitpunkt des Sendens.
Sie sollten auf jeden Fall (wenn nicht schon passiert) mal einen Abruf des Meldeverlaufs für diesen Mitarbeiter anfordern und prüfen, wann welche Meldungen in welche Richtung erfolgt sind.
Wenn das alles nichts hilft, ggf. doch mal die DATEV ansprechen, ob sich dies dort noch mal wer angucken kann. Die Sachbearbeiter können ja die einzelnen Meldedaten genauer prüfen.
Sollte es tatsächlich am alten Arbeitgeber liegen (was ich mir eigentlich nicht denken kann, wenn dieser sich nicht aktiv wieder als Hauptarbeitgeber meldet), könnte der Mitarbeiter noch diesen Arbeitgeber für den Abruf der ELStAM-Daten sperren. Aber keine Ahnung, ob das hilft.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Nachdem ich alles nochmals durchgesucht habe, habe ich mir auch die Auswertung protokollierten Daten angesehen und den Fehler gefunden.
Bei dem Mandanten haben wir nunmehr Personio ordentlich und sauber eingerichtet (habe ich zumindest gedacht 😀) und übernehmen seit Neustem auch die Daten aus Personio über die Schnittstelle. Dort ist leider bei dieser Mitarbeiterin in den Stammdaten Nebenarbeitgeber gespeichert anstatt Hauptarbeitgeber. Somit wurde bei der Übernahme im letzten Monat aus Personio auf Nebenarbeitgeber umgestellt.
Die Mitarbeiterin war vor der jetzigen Hauptbeschäftigung vorher Nebenarbeitgeber bei diesem Mandanten, das wurde wohl vergessen zu ändern.
Ich werde jetzt alles wieder rückabwickeln ab 01.03.25 in der Hoffnung, dass es klappt auch außerhalb der sechs Wochenfrist.
Den Tipp mit dem Abruf der Meldedaten werde ich mir merken. Der ist ja auch über DUO ersichtlich. Daran habe ich gar nicht mehr gedacht.
Vielen Dank nochmal.