Liebe Community, aktuell habe ich den Fall, dass eine doppelte Haushaltsführung angedacht ist. Der Wohnsitz befindet sich glücklicherweise 53 km von der 1. Tätigkeitsstätte entfernt. Es ist angedacht, dass er im Hotel, im Wohnort seines Arbeitgebers übernachtet. Diesbezüglich wird er mtl. die Hotelrechnungen, die auf den Namen des Mitarbeiters ausgestellt sein werden, einreichen. Wie verhält es sich mit den Übernachtungskosten? Müssen diese um 20% für das Frühstück gekürzt werden? Dies mal die erste Frage - vermutlich entstehen noch weitere. Vielen Dank im Voraus ! Viele Grüße
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