Guten Morgen liebe Community, ich habe bei einem Mandanten Durchschnittsspeicher angelegt. Die Berechnung funktioniert auch und ist soweit korrekt. Jetzt geht es mir aber um den Punkt, die Tage im Durchschnittsspeicher beim Mitarbeiter einzutragen (Personaldaten / Durchschnittsspeicher / Gleichbleibende Werte / Durchschnittsspeicher 6). Bei einem Seminar vor paar Jährchen hatte die DATEV gesagt, dass man da einfach 30 Tage hinterlegen soll, sodass der Zuschlag dann auf den Tag heruntergerechnet wird. Was ist aber, wenn man einen AN mit einer 3T/W hat? Hier müssten theoretisch doch weniger als 30 Tage eingetragen werden oder nicht? Ich hatte auch mit der DATEV telefoniert aber die Dame meinte nur, dass ja dann nicht einmal bei einer 5T/W die 30 Tage eingetragen werden dürften und das sehe ich halt auch so. Es geht mir darum, dass die DRV-Prüferin selbst ja immer nach den Arbeitstagen geht. D.h. sie rechnet im Jahr, wie viele AT man bei einer 3T/W hätte. Ich hoffe, mir kann einer von euch weiterhelfen.
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