Liebe Community,
aktuell habe ich den Fall, dass eine doppelte Haushaltsführung angedacht ist. Der Wohnsitz befindet sich glücklicherweise 53 km von der 1. Tätigkeitsstätte entfernt.
Es ist angedacht, dass er im Hotel, im Wohnort seines Arbeitgebers übernachtet. Diesbezüglich wird er mtl. die Hotelrechnungen, die auf den Namen des Mitarbeiters ausgestellt sein werden, einreichen. Wie verhält es sich mit den Übernachtungskosten? Müssen diese um 20% für das Frühstück gekürzt werden?
Dies mal die erste Frage - vermutlich entstehen noch weitere. Vielen Dank im Voraus !
Viele Grüße
Ergänzend und unabhängig von der vorherigen Anfrage.
Ist eine doppelte Haushaltsführung auch möglich, wenn der Mitarbeiter seinen Wohnsitz in Italien hat und diesbezüglich unter der Woche an den Arbeitgeberstandort mit dem Firmen PKW fährt und hier vor Ort im Hotel nächtigt?
Vorab vielen Dank für Erfahrungswerte. . .
Hallo @SJ_2020,
die Übernachtungskosten laufen über den Nettobezug 9977 (Dopp. Haushaltsführung).
Der erfasste Wert wird einmalig im abzurechnenden Monat als Netto-Bezug ausbezahlt und wird auf der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 21 ausgewiesen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Rechtlich können wir Sie nicht beraten. Bitte halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt.
Vielleicht möchte noch jemand aus der Community seine Erfahrungen an dieser Stelle teilen?