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Pfändung - rückwirkende Änderung unterhaltsberechtigte Personen

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letzte Antwort am 05.03.2025 17:00:50 von SJ_2020
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SJ_2020
Fortgeschrittener
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184 Mal angesehen

Liebe Community,

 

ich habe heute, rückwirkend ab 01/2025, eine Information über 1,0 unterhaltsberechtigte Personen ( alt: 0 unterhaltsberechtigte Personen ) erhalten. 

 

Habe die historisch im Bereich Pfändung eingepflegt. Die Pfändung korrigiert er in 01/2025, jedoch setzt er genau den ursprünglich gepfändeten Betrag jetzt für 02/2025 an. Dies kann jedoch auf Grund der für diesen Monat gültigen Gehaltsbestandteile nicht der Fall sein. Hier dürfte keine Pfändungsbetrag erfolgen.

 

Vllt. hatte bereits jmd. diesen Sachverhalt? Wäre sehr, dankbar für Tips. . . Habe es auch bereits über eine andere Nettolohnart im Pfändungsbereich für 02/2025 getestet. Hat leider nichts geändert. . . 

 

Viele Grüße

SJ_2020
Fortgeschrittener
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Sorry - habes es soeben im Dokument 1070194 unter Besonderheiten gefunden 🙂

 

Trotzdem an Alle vielen Dank !

 

Viele Grüße

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letzte Antwort am 05.03.2025 17:00:50 von SJ_2020
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