Hallo zusammen,
ich versuche eine Arbeitsbescheinigung aus DATEV LODAS rauszubekommen, die meine kranke Kollegin vorher angelegt hatte und die Fehlermeldungen wohl im 10/24 und 11/24 übersehen hatte:
Eckdaten:
MA voll über LODAS abgerechnet (01.03.22-30.11.2024)
bezahlte unwiderrufliche Freistellung: 25.09.24-30.11.2024
Kündigung: durch Aufhebungsvertrag Arbeitgeber
Arbeitsverhältnis unbefristet
1. Fehlermeldung: es musste ein Datum eingetragen werden, unter weitere Angaben: Datum am und Datum zum, obwohl Aufhebungsvertrag durch Arbeitgeber. Habe ich erledigt und heute manuell über Mitarbeiter/DÜ-Arbeitsbescheinigung im Monat 12/24 übermittelt, da Mandant ab 01/25 nicht mehr existent ist. (Alle Mitarbeiter wurden in eine andere Firma überführt und sind zu 12/24 ausgetreten).
2. Fehlermeldung: BEA: Das Feld "letzte Entgeltabrechnung" wurde fehlerhaft ermittelt (siehe Anlagen). Die Arbeitsbescheinigung wurde nicht erstellt.
3. Habe die Fehlermeldung lt. diesem Dokument bearbeitet und Änderungskennzeichen in den geänderten Feldern gesetzt
Arbeitsbescheinigung (BEA) wird mit Ausgabe von Programm-Meldungen nicht ... - DATEV Hilfe-Center
Leider kommt die gleiche Fehlermeldung wieder.
Über SV-Meldeportal kann die Arbeitsbescheinigung nicht erstellt werden, da der Mandant dort nicht angelegt ist. Wie gesagt alle Mitarbeiter wurden auf eine andere Firma überführt.
Habt ihr eine Idee was ich falsch gemacht haben könnte. Evlt. eine Lösung?
Wie wurden denn diese Felder ausgefüllt?
beendet am: 24.08.2024
Kündigung: ein Aufhebungsvertrag, Arbeitgeber hätte zum selben Zeitpunkt gekündigt
Zustellung: persönlich
Kündigungsfrist: 3 Monate zum Monatsende
Zusatzangaben: keine Haken gesetzt
Was wurde unter Weitere Angaben erfasst?
was in im Fehlerprotokoll verlangt wurde und im Dokument erläutert wurde bei einem Aufhebungsvertrag
am: 24.08.24
zum: 30.11.24
weiterhin Sozialauswahl: entfällt, weil personenbedingte Entlassung/Kündigung
kein Haken bei zusätzliche Kündigungsvereinbarungen
@wicki04 schrieb:
2. Fehlermeldung: BEA: Das Feld "letzte Entgeltabrechnung" wurde fehlerhaft ermittelt (siehe Anlagen). Die Arbeitsbescheinigung wurde nicht erstellt.
Die Meldung hab ich auch.
- Arbeitgeberkündigung
- unwiderruflich bezahlte Freistellung bis Ende (das haben wir schonmal beide)
Der Austrittsmonat Januar war abgerechnet, bevor ich die Übermittlung angestoßen habe.
Wo soll man denn das Feld "Letzte Entgeltabrechnung" bearbeiten können?
Gar nicht, oder? LODAS muss es halt richtig ermitteln...
wir haben gestern noch jemanden von der DATEV am Telefon gehabt. Die Mitarbeiterin meinte dieses Problem tritt bei der unwiderruflichen Freistellung auf. Sollte allerdings schon längst behoben sein. Sie wollte es noch einmal an die Fachabteilung weitergeben.
Vielleicht kann sich die DATEV hierzu auch in der Community äußern. Das wäre nett.
Wir haben jetzt eine Lösung von der DATEV telefonisch erhalten.
1. Wir mussten den Haken setzen bei Beschäftigung/Zeiträume/ Angaben für die Arbeitsbescheinigung/ Arbeitsbescheinigung im Austrittsmonat für die elektronische Übermittlung bereitstellen
2. Dann unter Bewegungsdaten / Nachberechnung/ den Monat mit 1/96 anstoßen und eine Wiederholungsabrechnung für 12/24 erstellen.
Über Mitarbeiter /DÜ Arbeitsbescheinigungen geht es nicht. Dort kommt immer der gleiche Fehler. Das hängt wie gesagt wohl mit der bezahlten unwiderruflichen Freistellung zusammen.
Dankeschön. Ich hatte das selbe Problem und konnte es lösen, dank Ihrer Lösung.
Beste Grüße Jo
Anstoßen mit 96 geht in meinem Fall nicht, weil die 2. Abrechnungsgruppe noch nicht abgerechnet ist.
Ich habe also ohne 96 eine Wiederabrechnung einzeln angestoßen, nachdem ich das Häckchen gesétzt habe und siehe da, es klappt.
Unnütz nerviger Zeitverlust, weil der Fehler erst im Fehlerprotokoll auftaucht, und dann im Datev Hilfedokument keine Abhilfe erläutert wird. (prüfen Sie die Felder)
Unnütz Kosten für eine Wiederabrechnung und ohne Community müsste man auch noch die Hotline bemühen.
Danke an die Community!!!
Ich habe das gleiche Problem und habe die Lösung wie beschrieben angewendet. Nun ist es leider so, dass die Abrechnung Februar wiederholt wird und damit rückwirkend ab Januar die Steuerabzüge korrigiert werden. Kann ich das irgendwie unterbinden?
Kann die Rückrechnung für Januar 2025 an Folgendem liegen (Auszug aus den Brennpunkten DATEV Lodas):
05.02.2025 | Steuer: Neuer Programmablaufplan – rückwirkend ab 01.Januar.2025
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 22. Januar 2025 den endgültigen Programmablaufplan zur Berechnung der Lohnsteuer für 2025 veröffentlicht. Dieser Programmablaufplan ist spätestens ab dem 01. März 2025 anzuwenden und gilt rückwirkend ab dem 01. Januar 2025.
Die Umsetzung im DATEV-Rechenzentrum erfolgte am 17. Februar 2025.
Monate ab Januar 2025 werden in LODAS mit einer automatischen Nachberechnung korrigiert.
Weitere Informationen im Dokument Korrektur Steuerabzüge 2025 - Hintergrund (Dok.-Nr. 1038282) und im Infoservice LODAS Februar 2025
Danke, ja das wird der Grund sein da sonst nichts korrigiert wurde.
Im Dokument 1038282 stand auch Folgendes:
Nachberechnung bei ausgetretenen Mitarbeitern
Aufgrund des Steuerfortentwicklungsgesetzes sind Korrekturen der Steuer, des Kug/Saison-Kug/Transfer-Kug oder zur Neuerstellung der Lohnsteuerbescheinigung von ausgetretenen Mitarbeitern möglich.
Grundsätzlich kann in den Lohnprogrammen nur eine Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Steuer zur Verfügung gestellt werden: Der sogenannte Steuer-PAP (Programmablaufplan), der mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz rückwirkend zum 01.01.2025 angepasst wurde. DATEV ist verpflichtet, diese neue Steuerberechnung rückwirkend ab dem 01.01.2025 in den Lohnprogrammen anzuwenden.
Die neue Steuer wird auch dann berechnet, wenn der Mitarbeiter aus anderen Gründen nachberechnet wird. Betroffen sind die Monate, die durch die Nachberechnung angesprochen werden. Die Nachberechnung kann nicht unterdrückt werden, der ursprüngliche Steuer-PAP kann für diesen Personenkreis nicht angewendet werden.
Damit müssen wir dem betroffenen Mitarbeiter wohl noch rückwirkend den nachberechneten Betrag auszahlen auch wenn wir nur eine Arbeitsbescheinigung ausstellen wollten.