Hallo Andreas, es kommt wohl auf den Sachbearbeiter an. Ich habe heute (zufällig) folgende Antwort erhalten: "Das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 sieht nicht vor, dass Antragsdaten von uns geändert werden können. Wenn z.B. ein Mitarbeiter mit einer gültigen A1-Bescheinigung das Arbeitsverhältnis bei Ihnen beendet, ist es daher notwendig, dass Sie den bereits übermittelten Antragsdatensatz bezüglich der vorgenannten Angaben aktualisieren. Bitte stornieren Sie dazu den ursprünglichen Nachrichtentyp mit den ursprünglich übermittelten Daten, indem Sie das Element „Stornokennzeichen“ mit „Stornierung des bereits übermittelten Antrags = J“ befüllt übermitteln. Das Datenfeld „DATENSATZ-ID URSPRUNGSMELDUNG“ ist bei Stornierungen stets zu füllen und das Element „DATUM ERSTELLUNG“ zu aktualisieren. Anschließend übermitteln Sie bitte einen neuen Antrag mit den korrekten Daten (anderes Enddatum) unter Beibehaltung der zuvor verwendeten "VORGANGS_ID". Bezüglich des Systemwechsels bitten wir Sie sich an die entsprechenden Softwareanbieter zu wenden und die ursprüngliche Vorgangs_ID anzufragen. Über das SV-Meldeportal sind zusätzlich alle Meldungen händisch stornierbar bzw. Meldungen unter Angabe der ursprünglichen Vorgangs_ID möglich."
... Mehr anzeigen