Ob das im Lohn und Gehalt umzusetzen ist, weiß ich leider nicht. Ich kenne die Lohnarten dort gar nicht. Also wir hatten gerade erst eine Lohnsteuer-Außenprüfung und deshalb gehe ich davon aus, dass es korrekt ist: LA 202 Gehaltumwandlung LLJ -55,63 € LA 203 Sachbezug Smartph.Überl. FLJ 55,63 € Die Prüferin hat mir in ihrem Prüfbericht folgendes vermerkt: "Die Überlassung betrieblicher Kommunikationsgeräte an Arbeitnehmer zur Privatnutzung ist nach § 3 Nr. 45 EStG lohnsteuerfrei. Allerdings ist dieser Sachbezug nicht sozialversicherungsfrei, da hierfür eine Überlassung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Voraussetzung ist. Durch eine Gehaltsumwandlung liegt kein zusätzlicher Sachbezug vor, so dass Sozialversicherungspflicht eintritt."
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