Hallo Zusammen, folgende Problematik: - Grundstückgemeinschaft, Aufteilung 50% 50%, Immobilie 240 m² , geplante Vermietung 120 m²; komplette Sanierung und Vermietung kam nie zu Stande - Eigennutzung von 2013 bis zur Veräußerung 2018 - Ansatz von Werbungskosten 2014-2016 verschwindend gering 500-2000 € - Bescheid gesonderte und einheitliche Feststellung 2018 vom 23.11.2020 mit Schätzung des priv. Veräußerungsgewinns i.H.v. 155.677 € ( Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 (1) AO; Feststellungserklärung muss trotz Schätzung nachgereicht werden Mit Bescheid-Datum 24.06.2022 erhielten wir einen geänderten ESt-Bescheid 2018, in dem ein Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften i.H.v. 77.838 € steuerpflichtig angesetzt wurde. Meines Erachtens nach ist der Gewinn steuerfrei, da ausschließliche Eigennutzung. Einspruch gg. den Est-Bescheid habe ich eingelegt, welcher abgelehnt wurde, da der ESt-Bescheid der Folgebescheid ist und nur der Grundlagenbescheid angefochten werden kann (gesonderte und einheitliche Feststellung 2018). Außerdem hier der Hinweis "Der Einkommensteuerbescheid wird von Amts wegen nach § 175 AO geändert, sobald ein geänderte Mitteilung für o.g. Beteiligungseinkünfte vorliegt.". Bedeutet also, ich muss die gesonderte und einheitliche Feststellung für 2018 neu abgeben? Aber dort werden nur steuerpflichtige private Veräußerungsgewinne angegeben. Der Gewinn ist aber steuerfrei, richtig? Was muss ich jetzt tun?
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