Hallo Zusammen,
einem im Sept. 2021 ausgeschiedener MA steht nach einer Verhandlung noch eine Vergleichszahlung zu. Diese ist sehr gering, aber korrekt abrechnen möchte ich trotzdem.
Wie muss ich hier vorgehen?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo @isabel ,
die Frage lässt sich m.M.n. so einfach nicht beantworten: ist es eine Abfindung? Geändertes Austrittsdatum? Urlaubsabgeltung oder Überstunden? Hat der MA zwischenzeitlich ein neues Arbeitsverhältnis (also Abrechnung nach den damaligen Steuerabzugsmerkmalen oder nun Steuerklasse 6)? Ligt ggf. ein schreiben der Arbeitsagentur hinsichtlich Anspruchsübergang vor? ....
Hier sollte m.E. ein Fachkundiger (RA oder StB) im Detail drauf schauen.
Gruß und schönes WE, vw
Hallo,
hier die Aussage aus der Personalabteilung:
Der AN hat gekündigt und gleichzeitig die Krankmeldung bis zum Ende der Anstellungsphase vorgelegt. Dazu gab es ein aktuelles Urteil, dass in diesem Fall berechtigte Zweifel an der Erkrankung zulässt und die LFZ einzustellen ist.
Hallo,
vielleicht stehe ich nur auf dem Schlauch ...
Wieso resultiert hier dann eine Vergleichszahlung an den Arbeitnehmer?
Gruß, Volker
Weil das ein Arbeitsgericht so entschieden hat.... 🙂