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Festbezug Zuschuss KV PV LA 200

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letzte Antwort am 27.08.2020 14:56:45 von isabel
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isabel
Aufsteiger
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Hallo Zusammen,

 

für einen AN wurde bisher der Zuschuss zur KV PV im Lohn abgerechnet. Der Beitragsgruppenschlüssel für den AN lautet 0000.

 

Anbei die neue Beitragsbescheinigung. Welchen Wert muss ist mit der LA 200 anlegen? 359,23 € ?

 

Danke vorab für die Hilfe!

björn
Experte
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Ich gehe mal davon aus das es sich um einen Gesellschafter-Geschäftsführer handelt. Was wurde denn im Vertrag geregelt?

 

Es gibt hierbei die unterschiedlichsten Varianten.

 

 

Gruß

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isabel
Aufsteiger
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Hallo und vielen Dank...

 

ja genau. Gesellschafter-Geschäftsführer. Der Vertrag liegt mir nicht vor, da er schon seit laaaaaaaanger Zeit in der Position angestellt ist. Also benötige ich den  Vertrag?

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björn
Experte
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Nachricht 4 von 13
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Ja, denn sonst wissen Sie ja nicht in welcher Höhe er den Zuschuss bekommt.

 

Alternativ können Sie nur die letzte Bescheinigung hernehmen und mit den abgerechneten Werten vergleichen und entsprechend für die neue Bescheinigung umsetzen.

 

 

Gruß

 

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isabel
Aufsteiger
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Danke dafür. Habe im Vertrag nachgesehen und es gibt keine entsprechende Regelung dazu ?! Das hilft mir jetzt nich so Recht weiter, oder? 

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lohnhilfe
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vielleicht gibt es ja spätere Vertragsänderungen, Gesellschafterprotokolle?

LG
VM
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isabel
Aufsteiger
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Nach langer Suche und Kramen in den Unterlagen habe ich tatsächlich eine Ergänzung zum Geschäftsführer-Anstellungsvertrag gefunden, in dem die Zahlung eines Zuschusses von 50% zur privaten KV und PV geregelt ist. 

 

Heißt jetzt in meinem Fall, 50 % Zuschuss von 722,32 € ab 01.10.2020 oder nur von 359,23 €+124,24 € 50% ?

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lohnhilfe
Meister
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wie genau ist die Ergänzung formuliert? 50% von Gesamt? Oder entsprechend der Maximalbeiträge von Pflichtversicherten? Oder...?

 

PVN auf der Beitragsrechnung ist die Pflegeversicherung, der Rest ist Krankenversicherung.

LG
VM
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björn
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Es kommt darauf an wie der genauer Wortlaut in der Ergänzung ist.

 

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isabel
Aufsteiger
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Der Wortlaut ist "....einen Zuschuss zu seiner privaten Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 50% seiner Beiträge".

 

 

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lohnhilfe
Meister
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dann würde ich sagen vom gesamten Betrag 50%, wenn es tatsächlich in keinster Weise eingeschränkt ist-

LG
VM
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isabel
Aufsteiger
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Das hatte ich auch vermutet.

 

Mich verwirren hierbei aber noch die unterschiedlichen Datum-Angaben...

 

Vertragsstand ist der 01.10.2020. Die Beitragsbescheinigung, die ich angehängt hatte, gibt aber verschiedene "Gültig ab"-Daten an. Ab wann erfasse ich denn die Änderung? 

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isabel
Aufsteiger
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Gerade habe ich die Formulierung "Der für die vertraglichen Leistungen zu zahlende monatliche Gesamtbeitrag gilt ab 01.10.2020" gelesen. Also erfasse ich dies ab 01.10.2020

 

Danke an alle Beteiligten!

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letzte Antwort am 27.08.2020 14:56:45 von isabel
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