Wenn ich es noch richtig im Kopf habe, dann kann man als Bestandsanwender das Preismodell für das E-Rechnungspostfach wechseln, sodass dann auch die Preise für "Neuanwender" zählen. Bei den Neuanwendern ab 01.07.2025 bzw. die, die das Preismodell gewechselt haben für diese fallen dann keine Kosten an, wenn die Ausgangsrechnungen aus einem DATEV-Rechnungsschreibungsprogramm generiert werden. Somit gilt dieser Zusatz nur für diejenigen, die sich bereits bis zum 30.06.2025 beim E-Rechnungspostfach angemeldet haben und bisher nicht zum neuen Preismodell gewechselt sind. Außerdem wäre es auch nicht das erste Mal, dass DATEV hier im Zuge des E-Rechnungspostfachs noch Änderungen an den Preisen wieder vornimmt. Von daher sehe ich persönlich das erstmal aus Kanzleisicht entspannt. Gruß Björn
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