Hallo zusammen, muss ein E-Bike, welches zusätzlich zum Arbeitslohn abgerechnet wird, in der Lohnabrechnung dargestellt werden? Ich bitte um hilfreiche Rückmeldungen. Vielen Dank. Laut Dok.-Nr.: 1005926 (Elektro-) Fahrräder bis 25 km/h zusätzlich zum Arbeitslohn abrechnen – Beispiele für LODAS: 2.2 Bemessungsgrundlage Auch wenn der geldwerte Vorteil für diese Art von Firmenrad steuerfrei ist, muss er laut Entgeltbescheinigungsverordnung auf der Brutto/Netto-Abrechnung abgebildet werden. Laut Haufe: Lohnkonto: Steuerfreie Bezüge, die nicht aufzuzeichnen sind Lohnkonto: Erleichterungen bei Aufzeichnungspflichten Nun sind zu dieser Liste die folgenden - aktuell bis 2030 befristeten - Steuerbefreiungen hinzugekommen: zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kraftfahrzeug ist (§ 3 Nr. 37 EStG), also die steuerfreie Überlassung von E-Bikes ohne Kennzeichen und klassischen Fahrrädern, sowie
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