Guten Morgen, die Frage lässt sich nicht so leicht beantworten. Es kommt hier drauf an wie der Mandant zahlt und ob die Zahlungen schon gelaufen sind. Wenn der Mandant die Zahlungen manuell erstellt, dann könnte man eine Wiederholungsabrechnung nur für die eine Personalnummer erstellen oder aber im Folgemonat eine Korrektur vornehmen. Wenn der Mandant bereits gezahlt hat würde ich die Korrektur im nächsten Monat vornehmen. Wenn die Zahlungen von der DATEV als Sammeldatei an die Bank des Mandanten übermittelt wird und er diese im Online Banking freigibt und dies noch nicht gemacht hat, dann könnte man eine Wiederholungsabrechnung komplett durchführen, damit eine neue Datei erstellt wird. Allerdings steht diese erst morgen zur Verfügung. Hat er die Zahlung schon ausgeführt, dann würde ich auch hier erst im nächsten Monat die Korrektur erstellen.
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