Naja die Gehaltskürzung hat erstmal nichts mit den ausgefallenen Tagen zu tun, denn die Gehaltskürzung erfolgt immer an Hand der hinterlegten Kürzungsformel. Und wenn da als Teiler die "30 Tage" stehen, dann wird in Monaten mit weniger als 30 Tagen mehr Gehalt gekürzt und in Monaten mit mehr als 30 Tagen weniger gekürzt. Ist aus meiner Sicht eigentlich logisch. Wenn Sie jeden Monat eine korrekte Berechnung haben wollen würde ich immer den Teiler "tatsächliche Tage des Monats" wählen. Sie müssen aber auch aufpassen ob für Sie bzw. den Betrieb es nicht einen Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung etc. gibt der eine bestimmte Kürzungsformelberechnung vorsieht, denn dann müssen Sie diese anwenden. Möchten Sie dennoch mit 30 Tagen rechnen, dann passt die Gehaltskürzung für Februar und Sie müssen dann aber mit einer Rückfrage vom Arbeitnehmer rechnen und ihm das dann erklären, da das in den meisten Fällen nicht verstanden wird.
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