abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Teilzeitbeschäftigung gew. AN im Bauhauptgewerbe Urlaubsberechnung

2
letzte Antwort am 27.03.2025 11:40:44 von tbehrens
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Marie16
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
64 Mal angesehen

Hallo Liebe Community,

 

ich habe ein Problem mit der Berechnung der Urlaubstage in Lodas für einen gewerbl. AN in Teilzeit.

Der AN arbeitet regelmäßig 3 Tage die Woche. Beschäftigungstage in den Arbeitnehmerdaten gepflegt.

Auf der Abrechnung erscheint die richtige Anzahl von Beschäftigungstagen. Arbeitstage sind Di, Do und Samstag.

 

Auf der Abrechnung für Februar stehen 12 Beschäftigungstage mit 1 Tag Urlaubsanspruch.

Auf der Abrechnung für März sind es dann insg. 24 Besch.-Tage mit 2 Tagen Urlaubsanspruch.

 

Ich habe manuell errechnet einen Jahres-Urlaubsanspruch von 18 Tagen entspr. 1,5Tagen/Monat.

 

Nach Tarifvertrag wären 24 Beschäftigungstage 3 Tage Urlaub (24:8=3). Also auch 1,5 Tage je Monat.

 

Warum ist es auf der Abrechnung trotz richtiger Beschäftigungstage falsch berechnet?

Was kann ich tun, damit die Abrechnung richtig wird?

 

Der Betrag fürs Urlaubsgeld ist übrigens richtig.

 

Danke

björn
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 3
56 Mal angesehen

Da es im Baugewerbe keine halben Urlaubstage gibt. Wird immer für einen Monat 1 Tag berechnet und im Folgemonat dann 2 Tage und immer so weiter. In der Summe passen die Urlaubstage durch die Berechnung wieder.

0 Kudos
tbehrens
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 3
46 Mal angesehen

@Marie16  schrieb:

 

Ich habe manuell errechnet einen Jahres-Urlaubsanspruch von 18 Tagen entspr. 1,5Tagen/Monat.

Nach Tarifvertrag wären 24 Beschäftigungstage 3 Tage Urlaub (24:8=3). Also auch 1,5 Tage je Monat.

Wieso durch 8? Im Bauhauptgewerbe erwirbt der AN alle 12 Beschäftigungstage 1 Urlaubstag (§ 8 Nr. 2.2). 

12: 12 = 1; 24 : 12 = 2 Urlaubstage. Im Bauhauptgewerbe werden auch anteilige Urlaubstage angezeigt, aber man kann nur ganze Tage nehmen.

 

Ist es Bauhauptgewerbe oder ein Baunebengewerbe?

0 Kudos
2
letzte Antwort am 27.03.2025 11:40:44 von tbehrens
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage