Ich habe selbst das Problem erkannt und kann deshalb den Vorschlag nicht als Lösung empfehlen: Da bei der Nettolohnabrechnung die Steuerbelastung programmseitig berechnet und dann in einem entsprechend höheren Bruttobetrag auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen wird, ist der Mitarbeiter also per Saldo nicht mit der Steuer belastet. Genau diese Steuerbelastung tritt aber nun auf, wenn man meiner Vorgehensweise folgt: Die Nettolohnart wird im Vorjahr steuerfrei gestellt, so dass Bruttobetrag und Nettobetrag identisch sind. Programmtechnisch allerdings wird die Besteuerung im laufenden (=Folgejahr) vorgenommen, und der Mitarbeiter hat einen Abzug in Höhe dieser Steuer. Mein Fazit deshalb: Ich erfasse die Nettolohnart, die eigentlich ins Vorjahr gehört, "einfach" im laufenden Kalenderjahr. Nicht schön, aber wohl am nächsten am Sinn der Sache dran ... Vielen Dank für´s Zuhören 😉
... Mehr anzeigen