Hallo zusammen,
wir wurden (so wie eigentlich alle Rechnungsempfänger der DATEV) darüber informiert, dass wir ab 2026 die E-Rechnungsplattform für den Empfang der DATEV Rechnung nutzen müssen. Entsprechend haben wir uns nun intensiver mit der E-Rechnungsplattform und vor allem mit der Preisentwicklung auseinander gesetzt.
Dabei sind wir über die angepassten Preise ab dem 01.07.2026 gestolpert. Laut der Preisliste (Art.-Nr. 35099) sind 25 Rechnungen (Ein- und Ausgang) im Monat kostenfrei und ab der 26. Rechnung fallen monatlich 0,50 EUR pro Rechnung an. Die Ausgangsrechnungen aus dem DATEV-Rechnungsschreibungsprogrammen wie DATEV Eigenorganisation, DATEV Kanzleimanagement basis, DATEV Auftragswesen next, DATEV Mittelstand und DATEV E-Rechnungsschreibung sind bis 31.12.2027 kostenfrei.
Wir schlussfolgern daraus, dass ab dem 01.01.2028 alle Rechnungen ab der 26. Rechnung mit 0,50 EUR pro Monat bepreist werden.
Sind andere auf die gleiche Schlussfolgerung gekommen oder habe ich/wir etwas übersehen? Vielleicht kann man sich hier mal dazu etwas austauschen.
Thread zu Unternehmen online verschoben durch @Julia_Thaci
Wir haben am 17.06.2025 eine Mail zu den geänderten Preisen bekommen.
Dort stand:
Ab 1. Juli 2026 wird die Nutzung des E-Rechnungspostfachs wie folgt berechnet:
Für Neukunden ab 01.07.2025 alles kostenlos bis auf Rechnungen versenden: Je Ausgangsrechnung aus Software anderer Anbieter über das E-Rechnungspostfach.
Bestandskunden können auf die neue Berechnung umstellen (habe ich über den Wechselassistenten gemacht).
Dass ab 01.01.2028 wieder neue Preis gelten wurde dort nicht mitgeteilt. 🙄
Wir hatten gestern unsere DATEV Beraterin bei uns, die ist auch aus allen Wolken gefallen als ich ihr davon erzählt habe. Hier einmal ein Screenshot aus der aktuellen Preisliste:
Wer selbst nachsehen möchte: Preisliste für Kanzleien auf Seite 35, Stand 10/2025.
Ich frage mich nach wie vor, ob damit dann gemeint ist, dass wir dann auch für die Rechnungen die wir via DATEV Anwendung schreiben 0,50 EUR ab der 26. Rechnung pro Rechnung bezahlen dürfen.
@ErgonomischerBürostuhl schrieb:Wir hatten gestern unsere DATEV Beraterin bei uns, die ist auch aus allen Wolken gefallen als ich ihr davon erzählt habe. Hier einmal ein Screenshot aus der aktuellen Preisliste:
Vllt. schreibe ich das Mal mit auf die Liste für unser Gespräch mit der neuen Kundenverantwortlichen.
Wer selbst nachsehen möchte: Preisliste für Kanzleien auf Seite 35, Stand 10/2025.
Ich frage mich nach wie vor, ob damit dann gemeint ist, dass wir dann auch für die Rechnungen die wir via DATEV Anwendung schreiben 0,50 EUR ab der 26. Rechnung pro Rechnung bezahlen dürfen.
Ladet ihr denn all eure Ausgangsrechnungen in DUO hoch, wenn ihr die mit EO geschrieben habt?
Zumindest liest sich das so, als gäbs per 01.01.2028 einen erneuten Knaller.
Vllt. schreibe ich das Mal mit auf die Liste für unser Gespräch mit der neuen Kundenverantwortlichen.
Ist wahrscheinlich am sinnvollste, damit wir als Anwender wissen was auf uns zukommt.
Ladet ihr denn all eure Ausgangsrechnungen in DUO hoch, wenn ihr die mit EO geschrieben habt?
Zumindest liest sich das so, als gäbs per 01.01.2028 einen erneuten Knaller.
Uns wurde erzählt, dass früher oder später alle Rechnungen über die E-Rechnungsplattform laufen, also auch die, die aus den DATEV Anwendungen wie Beispielsweise Eigenorganisation classic oder Auftragswesen next versendet werden. Somit wären alle DATEV Anwender von der Preisänderung betroffen.
Der "Mehrwert" soll dabei aus der Validierung der Rechnung (im B2B Bereich werden es ja nach dem Rechtsstand bis dahin ausschließlich E-Rechnungen sein) bestehen. Ich sehe da bisher jedoch keine 0,50 EUR pro Rechnung, auf Grund dieser automatischen Validierung im Hintergrund.
Auf der Homepage der DATEV ( DATEV E-Rechnungsplattform) wird unter dem Punkt Preisgestaltung folgendes kommuniziert:
Fazit:
Da auf der Seite ebenfalls nicht die preislichen Änderungen ab 01.01.2028 geschildert werden und E-Rechnungen immer über den E-Rechnungsservice der DATEV versendet werden, können wir nun also ganz sicher schlussfolgern, dass wir auch für den Versand von Rechnungen ab 2028 bezahlen dürfen.
Heißt für uns, dass wir uns nach einer Lösung von anderen Anbietern umsehen werden und die Daten per Schnittstelle übergeben.
@eliansawatzki schrieb:Auf der Homepage der DATEV ( DATEV E-Rechnungsplattform) wird unter dem Punkt Preisgestaltung folgendes kommuniziert:
Fazit:
- Der Empfang von E-Rechnung ist und bleibt kostenlos.
- Der Versand von E-Rechnungen wird kostenpflichtig, wenn DATEV als Provider für den Rechnungsversand tätig wird. Also wenn man Dateien/Daten mit Rechnungsdaten aus externen Anwendungen an die DATEV-E-Rechnungsplattform überträgt und anschließend von DATEV die Rechnung versenden lässt. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn von einem Marktplatzpartner o. ä. die Ausgangsrechnungen zukünftig über die DATEV-E-Rechnungsplattform versendet werden. Denn nicht jeder Softwareanbieter wird eine vom Bund zertifizierte Plattform betreiben können, die auch das zukünftige Tax-Reporting an die Finanzverwaltung unterstützt. Insofern wird sich meiner Meinung nach eine überschaubare Anzahl von Plattformanbietern etablieren, die genau diesen Service anbieten - natürlich kostenpflichtig für den Rechnungsversender.
Ja genau das ist die Meldung, die wir erhalten haben.
Zum Thema Ausgangsrechnungen hast du schon weiter gedacht als ich. Das stimmt, das Thema Plattformübergreifender Austausch von Rechnung mit "Anbindung an das FA" kommt noch. Ich glaube zwar nicht in 2028, aber das wird uns noch begleiten.
Habe das Thema auf jeden Fall Mal mit auf die Agenda genommen.
Zum Thema Ausgangsrechnungen hast du schon weiter gedacht als ich. Das stimmt, das Thema Plattformübergreifender Austausch von Rechnung mit "Anbindung an das FA" kommt noch. Ich glaube zwar nicht in 2028, aber das wird uns noch begleiten.
Habe das Thema auf jeden Fall Mal mit auf die Agenda genommen.
Das steckt auf jeden Fall dahinter für das zukünftige ViDA-Verfahren. Kleine Begrifflichkeiten wurden auch schon abgeändert, da wird von einem "Elektronischen Rechnungseingangsbuch" gesprochen.
Spannend wird das ganze, wenn der Mandant zukünftig den Zwischenweg über das Rechnungsportal machen muss. Dafür sind jetzt noch nicht alle Mandanten bereit.
Für die eigene Datev-Rechnung stellen wir diesen Monat um. Zukünftig sollen unsere Rechnungen auf Grund Ende-zu-Ende-Verschlüsselung auch darüber versendet werden. Wird dann aber 2026.
VG Markus
@ErgonomischerBürostuhl schrieb:Da auf der Seite ebenfalls nicht die preislichen Änderungen ab 01.01.2028 geschildert werden und E-Rechnungen immer über den E-Rechnungsservice der DATEV versendet werden, können wir nun also ganz sicher schlussfolgern, dass wir auch für den Versand von Rechnungen ab 2028 bezahlen dürfen.
Woraus schlussfolgern Sie, dass der Versand ab 2028 kostenpflichtig wird? Es steht doch eindeutig geschrieben, dass Ausgangsrechnungen aus DATEV-Lösungen auch ab dem 01.07.2026 kostenfrei versendet werden.
@ErgonomischerBürostuhl schrieb:
Wir hatten gestern unsere DATEV Beraterin bei uns, die ist auch aus allen Wolken gefallen als ich ihr davon erzählt habe. Hier einmal ein Screenshot aus der aktuellen Preisliste:
Wer selbst nachsehen möchte: Preisliste für Kanzleien auf Seite 35, Stand 10/2025.
Gerade im Shop selber noch nachgesehen, da gibt es Preislisten für 2025 bis 2028. Trotz Suche mit Artikelnummer
hab ich nichts gefunden. Vielleicht einen schwachen Moment oder es bleibt spannend.
Wie oben bereits geschrieben: Preisliste für Kanzleien, Seite 35. Hier nochmal ein Screenshot von der ganzen Seite. Hab die Datei auch extra gerade nochmal aus dem DATEV Shop frisch heruntergeladen.
Und hier bin ich über die Formulierung "folgende Rechnungen sind bis 31.12.2027 weiterhin kostenlos" gestolpert.
@ErgonomischerBürostuhl schrieb:Da auf der Seite ebenfalls nicht die preislichen Änderungen ab 01.01.2028 geschildert werden und E-Rechnungen immer über den E-Rechnungsservice der DATEV versendet werden, können wir nun also ganz sicher schlussfolgern, dass wir auch für den Versand von Rechnungen ab 2028 bezahlen dürfen.
Wirklich sicher? Vielleicht hat DATEV zum aktuellen Zeitpunkt auch einfach selbst noch keinen Plan, wie die Lage ab 2028 aussieht und möchte erst einmal sehen, wie sich die Nutzung der Dienste entwickelt, bevor man ein Preisschild dran hängt.
Hallo,
findet sich die entscheidende Passage nicht im letzten Abschnitt des Screenshots?
Folgende Rechnungen sind kostenlos:
[...]
Ausgangsrechnungen aus den Datev-Programmen...
Gruß Taxit
Hier noch einmal der Screenshot. Den Satz, der mich überhaupt erst veranlasst hat hier einen Beitrag dazu zu eröffnen, habe ich etwas hervorgehoben.
Wie bereits oben geschrieben: auch unsere Beraterin von der DATEV wusste nichts von diesem Hinweis.
In meine Wahrnehmung haben alle Angaben in einer Preisliste einen Sinn. Somit auch der Satz "bis Zeitpunkt XY kostenlos". Wenn es bis dahin kostenlos sein soll, heißt es im Umkehrschluss, dass die Leistung nach diesem Zeitpunkt nicht mehr kostenlos ist.
Daher der Beitrag und meine Absicht sich hier zu diesem Thema austauschen zu können.
@ErgonomischerBürostuhl schrieb:Wenn es bis dahin kostenlos sein soll, heißt es im Umkehrschluss, dass die Leistung nach diesem Zeitpunkt nicht mehr kostenlos ist.
Finde ich nicht. Aktuell ist der Status ab 2028 in meinen Augen "undefined". Es kann kostenpflichtig werden, es kann aber auch kostenlos bleiben, es kann ein kostenpflichtig mit kostenfreiem Kontingent werden. Das geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor. 🔮
Wenn ich es noch richtig im Kopf habe, dann kann man als Bestandsanwender das Preismodell für das E-Rechnungspostfach wechseln, sodass dann auch die Preise für "Neuanwender" zählen.
Bei den Neuanwendern ab 01.07.2025 bzw. die, die das Preismodell gewechselt haben für diese fallen dann keine Kosten an, wenn die Ausgangsrechnungen aus einem DATEV-Rechnungsschreibungsprogramm generiert werden.
Somit gilt dieser Zusatz nur für diejenigen, die sich bereits bis zum 30.06.2025 beim E-Rechnungspostfach angemeldet haben und bisher nicht zum neuen Preismodell gewechselt sind.
Außerdem wäre es auch nicht das erste Mal, dass DATEV hier im Zuge des E-Rechnungspostfachs noch Änderungen an den Preisen wieder vornimmt.
Von daher sehe ich persönlich das erstmal aus Kanzleisicht entspannt.
Gruß
Björn