@sveaschmidt schrieb: Möchte hier mal wieder einhaken. Ich habe etliche Mandanten mit Personal Add-On, weil es eben für den Einstieg in die Digitalisierung sehr praktisch war und für viele Mandanten auch völlig ausreichend. Wird ja nun abgekündigt, meines Wissens ist es aber noch bis 31.12.26 nutzbar. ABER: ich habe jetzt schon den 4. Mandanten, welcher auf einmal die Personal-Auswertungen nicht mehr sieht, die ja eigentlich in Add-on enthalten sind. Erst nach Zukauf von DUO besteht wieder Zugang zu diesen Auswertungen. Ich vermute, das Datev hier im Hintergrund schon Umstellungen vornimmt und uns somit zwingt, vorzeitig DUO zu installieren, damit die Mandanten weiterhin Zugriff auf alle notwendigen Anwendungen haben. Kann mich jemand erhellen? Passiert das auch bei anderen? Fände es wirklich dreist, wenn somit von Datev vorzeitig der Umstieg auf das zusätzliche Modul DUO erzwungen wird. Aber vielleicht gibt es ja auch eine andere Erklärung. Also da habe ich in der Kanzlei bzw. von den Kolleginnen noch nichts mitbekommen. Da wird es hoffentlich keine Probleme geben. Gemäß gestrigen Telefonat gibt es ein Umstellungsangebot, dass du für den Übergangszeitraum 2027 das Datev Personal für die bisherigen Lizenzkosten nutzen kannst. Anbei die E-Mail von der Datev Mitarbeiterin zur weitern Information bei Arbeitsteilung Fibu / Lohn Die Lohnabrechnung der Mandate erfolgt in LODAS über Ihre Kanzlei (Kanzlei A) mit Ihrer Kanzlei-Beraternummer / Mandantennummer. Die Finanzbuchführung wird von einem weiteren Steuerberater (Kanzlei B) betreut. Derzeit nutzen Sie DATEV Personal Add-on. Da DATEV Personal Add-on zum Jahresende abgekündigt wird, empfehlen wir Ihnen den Wechsel zu DATEV Unternehmen online. Über das Umstellungsangebot können Sie bis zum 31.12.2026 auf DATEV Unternehmen online wechseln und behalten in diesem Zeitraum die Bepreisung analog zu DATEV Personal Add-on. Für die Bestellung von DATEV Personal ist ein Vertrag für DATEV Unternehmen online erforderlich. Die Bestellung erfolgt je Mandantennummer über die MyDATEV Mandantenregistrierung für die mandantengenutzte Beraternummer. Sie muss entweder durch die Lohn-Kanzlei (Kanzlei A) oder die FIBU-Kanzlei (Kanzlei B) erfolgen - abhängig davon, zu welcher Mitgliedschaft die mandantengenutzte Beraternummer gehört. Weitere Informationen zur Bestellkonstellation finden Sie in Dokument 1029500, Punkt 3.3. https://www.datev.de/hilfe/1029500 Der Vertrag für DATEV Personal ist an den Lohnbestand gekoppelt und wird mit den Ordnungsbegriffen aus LODAS ausgewiesen. Gehört die mandantengenutzte Beraternummer zu Kanzlei B, wird das Zugangsmedium des Mandanten über einen mitgliedsübergreifenden Zugriff in Ihre Mitgliedschaft aufgenommen (von Kanzlei B zu A). Als aufnehmende Kanzlei können Sie den externen Benutzer für DATEV Personal administrieren und die Anwendung einrichten. Das Medium vom Mandanten (SmartLogin/SmartCard) vom anderen Steuerberater muss dann natürlich für unsere Mitgliedschaft noch freigeschaltet werden. Wird demnächst noch von den Chefs abgesegnet, aber für den Mandanten nur ein DUO-Bestand und Kosten. Ich hoffe dass alles so dann funktioniert
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