Habt ihr ähnliche Erfahrungen mit dem ASR im Zusammenhang mit nicht validen E-Rechnungen? Wie geht ihr in der Praxis damit um? Wir stehen auch vor der Baustelle mit dem aktuellen Lösungsansatz, dass gemäß DUO Importprotokoll auf die nicht validen Rechnungen, den entfallenden Vorsteuerabzug und erforderliche Rechnungskorrektur hingewiesen wird. Zudem wird in unsere Vereinbarung aufgenommen, dass zukünftig der Mandant zur Prüfung nach § 14 UStG zuständig ist. Es soll bezüglich des BMF-Schreibens noch Nachbesserung erfolgen, dass im Übergangszeitraum bei nicht valider E-Rechnung die PDF gelten soll. Das ist die Aussage eines Referenten des Finanzamtes, deckt sich aber mit Newsletter vom DStR. Gibt es Workarounds oder Einstellungen, mit denen man verhindern kann, dass fehlerhafte E-Rechnungen automatisch mit Vorsteuer gebucht werden? Hofft ihr ebenfalls auf ein Update seitens DATEV – oder kennt ihr bereits Hinweise, ob eine Validierungsprüfung beim ASR geplant ist? Aktuell ist mir nur zur schnellen Übersicht das Import-Protokoll in DUO bekannt. Gibt diverse kostenfreie Tools, aber der Mandant muss erstmal erkennen das er eine E-Rechnung (ZUGFeRD) erhalten hat. Mittelfristig wird das alles sowieso über das E-Rechnungspostfach gehen. >> Stichwort Elektronisches Rechnungseingangsbuch & ViDA VG Markus
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