Hallo,
Ich bin verwirrt 😀
Brauche ich das E-Rechnungspostfach, wenn ich mit Unternehmen online arbeite?
Habe schon viele verschiedene Antwort gelesen.
In Unternehmen online werden die Rechnungen ja gespeichert, aber kann DUO auch alle verschiedenen E-Rechnungsformate auslesen und vor allem Prüfen? Oder ist dafür zwingend das E-Rechnungspostfach nötig??
Viele LG Rebecca
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@RHoffmann schrieb:Brauche ich das E-Rechnungspostfach, wenn ich mit Unternehmen online arbeite?
Nein, DUO genügt.
Ok, aber kann DUO auch eine reine XRechnung auslesen und als Bild Beleg speichern?
Ja, sie wird aber nicht als Bild gespeichert, sondern über einen Viewer angezeigt.
e-Rechnungsplattform als Kanzlei
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Hallo in die Runde.
Beim letzten IT-Club wurde gesagt - was ich nicht verstanden habe - , dass die Kanzlei ebenfalls sich bei der Plattform anmelden möge.
Kann mir jemand den Hintergrund erklären.
Besten Dank
@JacquelineRüdel schrieb:
Kann mir jemand den Hintergrund erklären.
Ich würde mal sagen, damit man dem Mandanten erklären kann, worum es geht und man weiß, wovon man redet.
Wenn der Mandant nach der Plattform fragt und man selbst nicht mehr als "Pfff, tja, weiß ich jetzt auch nicht..." dazu beitragen kann, ist das natürlich unangenehm.
Ich versuche das mal mit einfachen Worten zu erklären (Bitte korrigiert meine Aussagen, wenn ich falsch liege).
Das E-Rechnungspostfach stellt aus meiner Sicht nur ein Postfach dar, so wie z.B. das Papierpostfach der Post. In der Postfach werden die Rechnungen (elektronisch) in irgendeiner Art&Weise geleitet und müssen von dort abgeholt und weiterverarbeitet werden. So können die Rechnungen im E-Postfach über Schnittstellen zu anderen Softwaredienstleister in die Buchhaltung importiert werden. Bei Datev wird das klassisch "Unternehmen online".
In dem Postfach werden die Rechnungen NICHT archiviert...(ich hoffe, bei dem Punkt liege ich nicht falsch.)
Die Archivierung müsste dann in anderen Anwendungen, wie z. B. Unternehmen Online oder ggf. ein anderes Fibu-(Fremd)Produkt erfolgten.
Warum die Kanzleien sich dort auch anmelden sollen, kann ich vor dem Hintergrund des Ablaufs (siehe oben) nicht sagen.
Hallo, das leuchtet ein. Da es allerdings sehr einfach und intuitiv gehalten ist, reichen für mich da an sich die Veranschaulichungen hierüber. Danke
korrekt, sie werden nicht (lange (genug)) archiviert.
Fraglich wäre, ob man e-Rechnungen, die dort geschrieben werden, dort abholen muss, was ich fast nicht glaube, weil es ja dann eher einem Portal statt einem echten Versenden gleichkommen würde.
Sehe also hier erst mal keinen konkreten Handlungsbedarf.
Danke
In dem Postfach werden die Rechnungen NICHT archiviert...(ich hoffe, bei dem Punkt liege ich nicht falsch.
Das ist korrekt, diese werden meines Wissens (KOB-Erfa Oktober) für 180 Tage vorgehalten und dann automatisch gelöscht.
Mittelfristig soll eine Anbindung vom E-Rechnungspostfach an Datev UNO erfolgen. Es soll auch die Möglichkeit kommen über das Portal E-Rechnungen zu versenden.
Vermutlich wird diese Server-Struktur für den zukünftigen Austausch mit den Finanzämter bzw. das VIDA in der EU genutzt.
VG Markus
Hallo zusammen,
im gestrigen IT-Club wurde gesagt, dass die Datev-Rechnung ab 2026 nur noch über die E-Rechnungsplattform empfangen werden kann und Upload Mail ins DUO irgendwann nicht mehr funktioniert (beim zweiten Punkt bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe).
Somit müssen sich jetzt alle Mandanten in der E-Rechnungsplattform registrieren, denen wir bisher gesagt haben, solange sie DUO nutzen, brauchen Sie diese nicht. Wenn ich es richtig sehe, können wir als Kanzlei aber nirgendwo einsehen, ob die Mandanten möglicherweise bereits registriert sind, d.h. wenn wir sie ggf. ansprechen, kann es peinlich werden, wenn sie diese längst nutzen. @DATEV: könnte man das bitte in einer Übersicht einführen? (oder gibt es das doch schon und ich weiß es nur nicht?)
Zudem muss sich der Mandant erst einmal ein DATEV-Konto anlegen, obwohl er schon einen Smartlogin hat, den muss man dann erstmal wieder mit dem Konto verknüpfen. Wie sollen wir dem Mandant erklären, warum er nicht einfach seinen Smartlogin verwenden kann? Scheinbar muss er sich auf der E-Rgplattform weiterhin mit dem Konto und im DUO mit seinem Smartlogin anmelden. Hier wäre schön, wenn es einfach die Möglichkeit gäbe, die Anmeldung mit dem Smartlogin durchzuführen.
Anschließend muss die E-Rechnungsplattform erstmal mit DUO verknüpft werden, damit die Übergabe überhaupt funktioniert.
Das ist jetzt aktuell nicht recht zufriedenstellend....
..im gestrigen IT-Club wurde gesagt, dass die Datev-Rechnung ab 2026 nur noch über die E-Rechnungsplattform empfangen werden kann und Upload Mail ins DUO irgendwann nicht mehr funktioniert...Anschließend muss die E-Rechnungsplattform erstmal mit DUO verknüpft werden, damit die Übergabe überhaupt funktioniert.
So lange es nur die Datev-Rechnung ist, sind ja im ersten Schritt nur wir als Kanzlei betroffen. Bei dem Mandaten kommt es natürlich auf die Geschäftsbeziehung an.
Viele Grüße Markus
Wir haben bei ziemlich allen DUO-Mandanten mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft und diese trifft es alle.
@mspoetzl schrieb:Wir haben bei ziemlich allen DUO-Mandanten mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft und diese trifft es alle.
Mit der Antwort habe ich schon gerechnet. Ich hab das Thema auf die nächste interne Besprechung vorgemerkt.
Vielleicht kann sich ein Datev Mitarbeiter noch äußern.
VG Markus
@mspoetzl schrieb:Hallo zusammen,
im gestrigen IT-Club wurde gesagt, dass die Datev-Rechnung ab 2026 nur noch über die E-Rechnungsplattform empfangen werden kann und Upload Mail ins DUO irgendwann nicht mehr funktioniert (beim zweiten Punkt bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe).
Korrekt, deswegen haben wir als Kanzlei mit drei Beraternummern auch gerade ein Problem....und keine Lösung. Werde da aber morgen in Ruhe Mal einen SK machen - obwohl die Plattform ja eigentlich nicht supportet wird.
Somit müssen sich jetzt alle Mandanten in der E-Rechnungsplattform registrieren, denen wir bisher gesagt haben, solange sie DUO nutzen, brauchen Sie diese nicht. Wenn ich es richtig sehe, können wir als Kanzlei aber nirgendwo einsehen, ob die Mandanten möglicherweise bereits registriert sind, d.h. wenn wir sie ggf. ansprechen, kann es peinlich werden, wenn sie diese längst nutzen. @DATEV: könnte man das bitte in einer Übersicht einführen? (oder gibt es das doch schon und ich weiß es nur nicht?)
Die Übersicht gibt es nicht. Die habe ich auch schon eingefordert.
Zudem muss sich der Mandant erst einmal ein DATEV-Konto anlegen, obwohl er schon einen Smartlogin hat, den muss man dann erstmal wieder mit dem Konto verknüpfen. Wie sollen wir dem Mandant erklären, warum er nicht einfach seinen Smartlogin verwenden kann? Scheinbar muss er sich auf der E-Rgplattform weiterhin mit dem Konto und im DUO mit seinem Smartlogin anmelden. Hier wäre schön, wenn es einfach die Möglichkeit gäbe, die Anmeldung mit dem Smartlogin durchzuführen.
Ja auch das ist doof gelöst. Begründung: Bei der Bestellung von DATEV E-Rechnungsplattform werden Sie direkter Vertragspartner von DATEV eG. Daher können durch Ihren Steuerberater zur Verfügung gestellte Zugangsmedien (DATEV SmartLogin, DATEV SmartCard, DATEV mIDentity) nicht genutzt werden.
Anschließend muss die E-Rechnungsplattform erstmal mit DUO verknüpft werden, damit die Übergabe überhaupt funktioniert.
Das ist aber ganz easy einzustellen. Tatsächlich der geringste Aufwand am ganzen Registrierungsprozess.
Das ist jetzt aktuell nicht recht zufriedenstellend....