wenn du sagst das ihr das Dokument in der digitalen Kommunikation FV abgerufen habt, was verstehst du darunter? Herunterladen und in DMS abspeichern oder was passiert mit dem Dokument? Grundsätzlich sind digitale Kommunikation FV und Dok. Korb nicht als eine Einheit gedacht. Das herunterladen der Dokumente über den Dok. Korb ist als Hilfe zu Ablage in der DMS gedacht. In der digitalen Kommunikation FV bleiben diese ja trotzdem stehen. Wenn du die Bescheide nicht in deiner DMS abspeichern möchtest, kann man diese nur in der digitalen Kommunikation FV herunterladen, aber dort gibt es ja keine Fristüberwachung oder ähnliches, aber möglich. Man will ja in der Regel alles in DMS beim Mandant haben und nicht in 10 verschiedenen Anwendungen suchen was der Mandant so alles hat, somit nutzt man den Dok.Korb. Ist vielleicht mit der Übermittlung der Steuererklärungen vergleichbar. Wenn du aus dem Steuerprogramm die Erklärung ans FA gesendet hast, ist diese im Programm gespeichert. Man speichert aber die Erklärung gerne ja auch noch in DMS damit man schnelleren Zugriff hat auf die übermittelten Daten. Ich hoffe ich hab es ein wenig verständlich es erklärt 🙂
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