Wir haben das tatsächlich so gelöst, dass wir den ASR in solchen Fällen nicht mehr nutzen, weil die Erkennungsquote aus unserer Sicht nicht zielführend war – insbesondere dann, wenn der Mandant Belege in anderer Form verschoben, verändert oder anders verarbeitet hat. Mit Lerndateien hatten wir in der Praxis deutlich bessere Trefferquoten als mit dem ASR. Deshalb haben wir die Nutzung des ASR in diesem Zusammenhang komplett eingestellt. Dass die Bearbeitungsform „Standard“ nicht ideal ist, kann ich zu 100 % nachvollziehen. Ich empfinde sie persönlich ebenfalls als sehr umständlich – sowohl beim Bezahlen als auch beim Behalten des Überblicks. Wenn der Mandant seinen Workflow weiterhin in der erweiterten Form beibehalten möchte, würde ich dir daher eher vom ASR abraten und stattdessen mit Lerndateien arbeiten. Ein Tipp an dieser Stelle: Du kannst beim Mandanten die Erfassungsmaske so einstellen, dass ihm bei der Bearbeitung und Erfassung der Belege eine Vorkontierung angezeigt wird. Der Mandant muss dabei selbstverständlich nicht selbst vorkontieren. Ihm wird lediglich automatisch eine Kontonummer vorgeschlagen. Diese Kontonummer bezieht sich immer auf deine letzte Buchung in REWE. Wenn du den Buchungsstapel einspielst bzw. in der erweiterten Form übernimmst, werden dadurch automatisch die Kontennummern aus der letzten Buchung übernommen – also sowohl Gegenkonto als auch Konto. Die vollständige Kontierung steht damit im Grunde bereits fest. Mit dieser Vorgehensweise arbeiten wir deutlich besser, als den ASR in solchen Fällen zweckentfremdet einzusetzen.
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