Guten Tag, vielen Dank für Ihre Anregungen. Wir haben den elektronischen Anpassungsantrag Vorauszahlungen als sogenanntes MVP (Minimum Viable Product) konzipiert, um eine schlanke, übersichtliche Lösung zur digitalen Kommunikation mit der Finanzverwaltung anzubieten. Als wir dieses Konzept in usability Tests mit verschiedenen Kanzleien verprobten, haben wir überwiegend Zustimmung für dieses Vorgehen erhalten. Deshalb setzen wir aktuell ausschließlich technische und gesetzliche Änderungen um. Es gibt neben dem DATEV Arbeitsplatz noch zwei weitere Möglichkeiten, einen elektronischen Anpassungsantrag zu erstellen. Im Zuge dessen erhält man auch den Begründungstext vorbelegt: Im Programm ESt Vorausberechnung können Sie vorab berechnen lassen, ob ein Antrag überhaupt sinnvoll ist. Erfassen Sie dafür die bisher festgesetzten Vorauszahlungen und das Quartal, bis zu dem bereits bezahlt wurde. Wenn Sie danach den elektronischen Anpassungsantrag aufrufen, werden alle bekannten Daten und der Begründungstext vorbelegt. Eine weitere Möglichkeit ist es den Antrag über das Programm Steuergestaltung zu erfassen. In Steuergestaltung Privat entspricht die Vorgehensweise ESt Vorausberechnung. Für betriebliche Mandanten können Sie die bereits gebuchten Daten aus Kanzlei-Rechnungswesen holen und hochrechnen lassen. Voreinstellungen für die Ablage in DMS sind eigentlich unter „Weitere Optionen – Einstellungen öffnen“ in den kontextbezogenen Links hinterlegbar (im Wesentlichen Bereich, Ordner, Register). Ein DMS Knigge wird berücksichtigt, dann sind diese Felder ausgegraut. Mit freundlichen Grüßen Stefanie Lamm Service Lösung & Beratung DATEV eG
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