Hallo Mibär, Sie können Planwerte aus den BWA-Planwerten nur auf Basis der Standard-BWA 01 nach DATEV Analyse und Planung übernehmen. Ein direkter Übertrag von BWA-Formen für Ärzte/Zahnärzte (E/A) in eine EÜR-Planung ist nicht möglich. In diesem Dokument erfahren Sie, in welchem Kontext Sie DATEV Analyse und Planung nutzen können, welcher Umfang zur Verfügung steht, und erhalten einen Ausblick auf die Funktionen, die sukzessive integriert werden: https://help-center.apps.datev.de/documents/1028430 Falls Sie vorhaben auf die Standard-BWA 01 zu wechseln, gehen Sie so vor: Wechsel in Kanzlei-Rechnungswesen • Öffnen Sie über Auswertungen │ Finanzbuchführung │ BWA-Planwerte die BWA. • Wählen Sie im Auswahlfeld eine BWA mit der Form „BWA 01“. Übernahme in die Cloud-Planung • Klicken Sie in der BWA-Planwerte-Ansicht auf die Schaltfläche „Zahlungsübersicht öffnen“. • Beim ersten Aufruf wird automatisch eine Kopie der BWA 01-Plandaten in DATEV Analyse und Planung angelegt. Anlage einer EÜR-Planung • Wechseln Sie in DATEV Analyse und Planung in der Planungsübersicht auf „Neue Planung hinzufügen“. • Wählen Sie als Schema „EÜR“. • Erfassen Sie die Plandaten manuell oder übertragen Sie per CSV-Import aus einer extern exportierten Datei (sofern bereits CSV-Daten aus der BWA 01 vorliegen). Wichtig: – BWA-Formen aus Kanzlei-Rechnungswesen, die nicht das Schema BWA 01 nutzen (z. B. BWA für Ärzte/Zahnärzte E/A), lassen sich nicht direkt via „Zahlungsübersicht öffnen“ importieren. – Sie können lediglich die Standard-BWA 01-Plandaten per Schaltfläche übernehmen oder per CSV-Export/Import in DATEV Analyse und Planung einspielen. Falls Sie Fragen zum Thema haben, nutzen Sie gern unseren Terminlink und buchen einen für Sie passenden Termin zum Thema DATEV Analyse und Planung. Mit freundlichen Grüßen Stefanie Lamm Service und Lösungen Beratung DATEV eG
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