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Erfahrungen mit Auftragswesen Next

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letzte Antwort am 07.01.2026 11:37:22 von jjunker
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Droß99
Beginner
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Nachricht 1 von 9
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Hallo in die Runde,
ich bin ein Mandant - und bestimmt keiner, der schnell meckert. Ich bin die Tage umgestiegen von Auftragswesen auf Auftragswesen Next. 
Die Umstellung war ein wenig tricky, hat funktioniert und lief im Großen und Ganzen gut durch.
Ich hatte allerdings die vage Hoffnung, es würde 1, 2 nette neue Funktionen geben. Leider Fehlanzeige. Im Gegenteil: Es fehlen Funktionen, die sogar das alte Auftragswesen hatte (wie z. B. einfache Sortiermöglichkeiten). Funktionen, die das Leben vereinfachen. Die uns helfen, Zeit zu sparen und Ineffizienzen zu vermeiden.

Für einen Mandant, der von Word umsteigt, wird Auftragswesen Next ein Fortschritt sein. Alle anderen, die auch nur ein bisschen größer sind (ein bisschen mehr erwarten) - Finger weg. Da muss noch viel nachgebessert werden.
Sollte sich nicht ernsthaft viel tun werden wir im Laufe 2025 von DATEV in diesem Bereich weggehen. Eigentlich schade. Und nochmal: hier schreibt kein notorischer "Meckerer"!   😉

VerenaWied
Meister
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Nachricht 2 von 9
1837 Mal angesehen

@Droß99  schrieb:

Für einen Mandant, der von Word umsteigt, wird Auftragswesen Next ein Fortschritt sein. Alle anderen, die auch nur ein bisschen größer sind (ein bisschen mehr erwarten) - Finger weg. Da muss noch viel nachgebessert werden.
Sollte sich nicht ernsthaft viel tun werden wir im Laufe 2025 von DATEV in diesem Bereich weggehen. Eigentlich schade. Und nochmal: hier schreibt kein notorischer "Meckerer"!   😉


Jupp, und das war es dann aber auch. Die Neuanwender werden sich irgendwie arrangieren können (wenn AWnext mit seinen fehlenden Funktionen überhaupt auf den Neuanwender passt - in Word kann ich ja einbauen, was ich will.).

 

Alle von AWonline verwöhnten Mandanten kommen auf kurz oder lang an ihre Grenzen. 

RobertKei
Einsteiger
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Nachricht 3 von 9
1806 Mal angesehen

Bekomme seit den ersten Umstellungen auch wirklich massivste Kritik von unseren Mandanten, die mit Auftragswesen Next absolut unzufrieden sind und fast schon geneigt sind, sich ein externes Rechnungsschreibungsprogramm zu suchen. Es kann doch nicht von der DATEV der Ansatz sein ein komplett neues Produkt auf dem Markt zu bringen, bei dem nach fast 4 Jahren Freigabe und noch deutlich längerer Entwicklungs bzw. Pilotierungsphase immer noch so viele essentielle Funktionen (Artikelstatistik, Kundenstatistik, Anordnung der Textbausteine etc...) fehlen, die unsere Mandaten einfach gebraucht haben. 

Klaus_Marwede
Einsteiger
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Nachricht 4 von 9
1045 Mal angesehen

Nicht böse sein - aber auch ich muss mal meinem Ärger Luft machen:

Es ist schon sehr erstaunlich. DATEV macht ein riesiges Geschiss, um nur kompetente Produkte auf den "Marktplatz" zu lassen - und bietet dann selbst ein derart rudimentäres Auftragswesen Next an. Ich bin schon hartnäckig an dem Versuch gescheitert, einen Gesprächspartner wegen der API zu erhalten.

2 Beispiele:

1) Interne Rechnungsnummer

Man kann die Interne Rechnungsnummer nicht bei der Rechnungsschreibung gleich mit eintragen. Es muss doch dem unerfahrensten Programmierer klar sein, dass ich nicht eine Rechnung schreibe - und dann das Programm wechsele, um in den Belegen die Interne Rechnungsnummer nachzutragen.  


2) Kundenerfassung 

Wie groß ist wohl die Chance, dass man einen Kunden neu erfasst, weil man ihm eine Rechnung oder ein Angebot schreiben möchte? Der Knopf fehlt bei der Kundenerfassung. Da muss man jedes Mal einen Umweg gehen, um einen neuen Beleg zu erfassen, und sich dann den Kunden auszusuchen, den man soeben erfasst hat. DAS kann sogar Lexware besser (sorry!).

Wir versuchen seit Mitte 2024 mit Ihnen über diese Themen zu reden, und kriegen jedes Mal sehr vertröstende Antworten. Nun hat sogar mein Steuerberater sich bei Ihnen den Standardtext abgeholt: 

> Ihren Wunsch habe ich gerne aufgenommen und an die Kollegen in der Entwicklung weitergegeben. Sie werden
> sich Ihre Anregung anschauen und bewerten, ob sie umgesetzt werden kann. Ich kann derzeit keine Aussage dazu > treffen, ob und wann Ihr Vorschlag umgesetzt wird.

Was soll ich sagen - am besten klären Sie das dieses Mal dann auch wirklich, denn sonst werden wir uns mittelfristig etwas anderes suchen müssen.

Viele Grüße,
Klaus Marwede

Viele Grüße,
Klaus Marwede

https://www.kmb2.de/bootb/
https://www.klaus-marwede.de/impressum
Klaus_Marwede
Einsteiger
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PS: Noch eine Kleinigkeit zu AW.next: Kann das System keine negativen Beträge? Es ist nicht ungewöhnlich, dass man in Rechnungen einen Betrag in Abzug bringt (z.B. im Fall von Gutscheinen). 

Work arround: Die Menge kann man negativ eingeben (-1 * positiver Einzelpreis = negative Positionssumme)

Mann, Mann ... 

Meldet sich vielleicht mal jemand, der mir dazu etwas anderes sagt als vertröstende Worte?

Viele Grüße,
Klaus Marwede

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cms
Einsteiger
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Nachricht 6 von 9
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Hallo,

 

nur kurz als Info, Sie haben ja selber schon die Antwort genannt. Einfach den gewünschten "negativen Betrag" erfassen und bei der Menge mit einem "-" versehen und es wird als negativer Betrag ausgewiesen.

 

MfG

-chris

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Klaus_Marwede
Einsteiger
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Nachricht 7 von 9
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Ist halt eigentlich unzulässig, weil es von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht (Transparenz, Nachvollziehbarkeit). Und vor allem ist es sowohl kaufmännisch als auch technisch gänzlich unlogisch.

Viele Grüße,
Klaus Marwede

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m_brunzendorf
Meister
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@Klaus_Marwede  schrieb:

Ist halt eigentlich unzulässig, 


Sie können davon ausgehen, wäre es in irgendeiner Weise gesetzlich/rechtlich nicht zulässig, würde DATEV das niemals zulassen.

 


@Klaus_Marwede  schrieb:

Und vor allem ist es sowohl kaufmännisch als auch technisch gänzlich unlogisch.


Dazu, was bei DATEV-Anwendungen nicht logisch oder unlogisch ist, braucht -meiner Meinung nach- keiner darüber zu diskutieren oder ein Wort verlieren.

 

Würde man das alles in Papierbüchern festhalten, würde man damit mehrere Bibliotheken füllen...

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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jjunker
Allwissender
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Nachricht 9 von 9
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Alle von AWonline verwöhnten Mandanten kommen auf kurz oder lang an ihre Grenzen. 

 

Autsch: Wenn AWonline schon als Verwöhnung gilt sind die Mandanten allesamt wohl masochistisch veranlagt.

https://youtu.be/1hBVqgxA_Cg?is=YjY7xP181hKIKdt8
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letzte Antwort am 07.01.2026 11:37:22 von jjunker
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