Hallo, auf Mandantenebene erfassen Sie den Urlaubsanspruch, der für die Mehrheit der Mitarbeiter gültig ist. Wenn Sie für einzelne Mitarbeiter einen individuellen Urlaubsanspruch unter Stammdaten | Arbeitszeiten | Urlaubsanspruch/AU-Bescheinigung | Registerkarte "Urlaubsanspruch" hinterlegen, hat diese Eingabe Vorrang vor den Einträgen beim Mandanten. Wenn der Urlaubsanspruch nicht in DATEV Lohn und Gehalt gepflegt wird, erfassen Sie den Resturlaub mit der Statistiklohnart 8580 in den Monat, für den die Rückstellung erstellt werden soll. DATEV Lohn und Gehalt ermittelt für die Rückstellung Werte aus den vergangenen 3 Monaten. Bei Mitarbeitern, die bereits länger als 3 Monate unterbrochen sind, können Sie ein abweichendes Urlaubsentgelt pro Tag manuell ermitteln und unter Stammdaten | Arbeitszeiten | Urlaubsrückstellung erfassen. Geben Sie statistische Werte auf der Brutto/Netto-Abrechnung aus? Wenn ja, dann hinterlegen Sie den Urlaubsanspruch. Der Resturlaub wird automatisch ermittelt, wenn die genommenen Urlaubstage mit dem Ausfallschlüssel "U" in der Kalendererfassung erfasst werden. Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an die üblichen Servicekanäle
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