Hallo, wenn Sie die Daten der Rückmeldung nach DaBPV verwenden möchten, dann muss das Kontrollkästchen "Abweichend manuell erfasste Kinderanzahl verwenden" deaktiviert sein, so wie es auch im Hinweis #LN18050 steht. Sobald eine Rückmeldung vorliegt, wird diese verwendet. Nur wenn im Ausnahmefall bei einem Mitarbeiter die DaBPV-Rückmeldung nicht angewendet werden soll, muss das Kontrollkästchen aktiviert und die Kinderanzahl manuell erfasst werden. Der Hinweis #LN18050 wird ausgewiesen, wenn zum Zeitpunkt der Abrechnung noch keine Rückmeldung vorliegt, in der Kinderverwaltung Eintragungen vorliegen, jedoch unter "Manuell erfasste Kinderanzahl" keine Angabe getätigt wurde. Wenn die Hinweismeldung nicht mehr ausgegeben werden soll, hinterlegen Sie "gemäß Kinderverwaltung" unter "Manuell erfasste Kinderanzahl". Alternativ können Sie Ihre Einstellungen wie im Screenshot hinterlegt lassen und die Meldung ignorieren. Sobald die Rückmeldung vorliegt, berücksichtigt Lohn und Gehalt automatisch die zurückgemeldete Kinderanzahl für die Abrechnung.
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