Hallo zusammen,
ich habe ein kleines Problem. Ich arbeite gerade bei einem Mandanten, der ein Systemwechsel vollziehen wird. Ab nächstes Jahr wird er anderwärtig abgerechnet. Während der Einstellungen dazu hatte ich noch einen weiteren Mandanten offen und habe versehentlich bei diesem Mandanten (der eigentlich nicht betroffen ist) die Steuerkarte mit der falschen Kennzeichnung für einen Systemwechsel aktualisiert.
Gibt es eine Möglichkeit, diese Ummeldung rückgängig zu machen oder zu korrigieren? Über Hinweise oder Erfahrungen würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus!
Hallo,
im ELStAM-Verfahren ist es nicht möglich, eine versehentlich abgegebene Ummeldung zu stornieren. Das Verfahren sieht keine Rücknahme- oder Stornofunktion für bereits übermittelte Meldungen vor.
Das bedeutet konkret:
Bisher bei einem Mandant angemeldete Mitarbeiter, welche fälschlicherweise bei diesem Mandanten im ELStAM-Verfahren umgemeldet wurden, bleiben dort angemeldet. Eine technische "Korrektur" im Sinne einer Rücknahme dieser Ummeldung ist nicht vorgesehen. Die Ummeldung hat keine negative Auswirkung.