Hallo, die Lohnart 2480 (Sachbezug, st/sv-frei) überwacht automatisch die 50 EUR Freigrenze für Sachbezüge. Für die Feststellung, ob die 50 EUR-Freigrenze überschritten ist, werden die in einem Kalendermonat unentgeltlich und verbilligt gewährten Sachbezüge zusammengerechnet. Bitte klären Sie im Vorfeld, ob diese Sachbezüge tatsächlich steuer- und SV-frei ausgezahlt werden dürfen. Sollte das der Fall sein, können Sie z. B. die Lohnart 3701 (Bezug, st- und sv-frei) auf eine freie Lohnartennummer kopieren und entsprechend umbenennen.
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