Hallo, in der seit 01.01.2025 gültigen „Verfahrensbeschreibung BA-BEA Bescheinigungen elektronisch annehmen“ wurde festgelegt, dass in der Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III nur Monate gemeldet werden dürfen, die am Tag des Austritts abgerechnet waren. Vermutlich wurde der Monat 04/2025 vor dem Austrittsdatum abgerechnet, weshalb Lohn und Gehalt nun die Arbeitsbescheinigung mit dem Zeitraum 05/2024 bis 04/2025 erstellt. Zählt man die Monate zusammen, kommt man in Summe auf die 12 Monate. Lohn und Gehalt bescheinigt daher den Zeitraum korrekt nach der aktuellen Verfahrensbeschreibung. Programmtechnisch gibt es in Lohn und Gehalt die Möglichkeit, den letzten abgerechneten Monat vor Beschäftigungsende manuell vorzugeben. Hierfür öffnen Sie auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Beschäftigung | Kündigung/Entlassung die Registerkarte "Sonstiges". In der Gruppe "Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III" im Feld "Letzter vollständig abgerechneter Monat vor Beschäftigungsende" erfassen Sie den Monat 03/2025. In diesem Fall erstellt Ihnen Lohn und Gehalt dann eine Arbeitsbescheinigung mit dem Zeitraum 04/2024-03/2025 (in Summe 12 Monate). Den Zeitraum 04/2024-04/2025 wird Ihnen Lohn und Gehalt nicht bescheinigen, da wir dann einen Zeitraum von 13 Monaten melden würden. Wir empfehlen Ihnen sich mit diesen Informationen nochmal an die BA zur Klärung zu wenden. Weitere Informationen erhalten Sie im Dokument 1039218 - Arbeitsbescheinigung (BEA) – Letzter abgerechneter Monat wird nicht bescheinigt.
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