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Gewerblicher Arbeitnehmer mit Gehalt im Malerbetrieb - Abrechnung Urlaub

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letzte Antwort am 13.08.2025 15:18:29 von Matthias_Platz
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Kathrin-S
Beginner
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Nachricht 1 von 2
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Guten Tag.

Ich habe einen Mandant der nun in die Malerkasse einzahlt. 

 

Die Arbeitnehmer sind zu 99 % Gehaltsempfänger. Das muss auch zwingend so bleiben.

Welche Einstellungen muss ich vornehmen, damit der Urlaub richtig abgerechnet, richtig bei der Malerkasse gemeldet, aber auch auf der Abrechnung dargestellt wird?

 

Urlaub je AN ist eingepflegt (Einstellung Jahresurlaubsanspruch Maler)

Malerkasse ist bei Mandantendaten erfasst und

Einstellungen/Erfassung Mitarbeitervariante je AN ist auch drin

 

Ich arbeite mit Lohn und Gehalt

 

 

Danke schon mal.

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
33 Mal angesehen

Hallo,

 

eine Abrechnung von Urlaubstagen bei gewerblichen Arbeitnehmern mit Festbezug ist möglich. Bei der Abrechnung von Urlaub muss der gewünschte Urlaubsbetrag manuell vorgegeben und der Festbezug um das laufende Urlaubsentgelt gekürzt werden.


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Dokument 5303132 - Urlaub im Maler- und Lackiererhandwerk abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 13.08.2025 15:18:29 von Matthias_Platz
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