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"Teilarbeitsbescheinigung"

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letzte Antwort am 17.03.2026 14:26:24 von Matthias_Platz
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DCFr0314
Einsteiger
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Guten Morgen.

 

Ein Mandant hat den Steuerberater gewechselt und nun werden sozusagen "Teilarbeitsbescheinigungen", z.B. vom 23.07.25 - 31.12.2025 benötigt.

 

Wie bringe ich das Programm dazu, eine Bescheinigung nur bis zum 31.12. abzugeben?

 

Viele Grüße

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
77 Mal angesehen

Hallo,


Arbeitsbescheinigungen werden bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder als Grundlage für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld auf Anforderung des Arbeitnehmers oder der BA erstellt.


"Teilarbeitsbescheinigungen" für Abrechnungszeiträume aus einem anderen Abrechnungssystem oder Abrechnungsstelle können nicht erstellt werden.


Weitere Informationen entnehmen Sie dem Dokument 1080480 .

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 17.03.2026 14:26:24 von Matthias_Platz
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