Guten Morgen.
Ein Mandant hat den Steuerberater gewechselt und nun werden sozusagen "Teilarbeitsbescheinigungen", z.B. vom 23.07.25 - 31.12.2025 benötigt.
Wie bringe ich das Programm dazu, eine Bescheinigung nur bis zum 31.12. abzugeben?
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Arbeitsbescheinigungen werden bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder als Grundlage für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld auf Anforderung des Arbeitnehmers oder der BA erstellt.
"Teilarbeitsbescheinigungen" für Abrechnungszeiträume aus einem anderen Abrechnungssystem oder Abrechnungsstelle können nicht erstellt werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Dokument 1080480 .