Hallo zusammen, ich habe bei einem Mandanten einen Mitarbeiter, der seinen Firmenwagen für einen längeren Zeitraum in der Werkstatt hatte und zur Überbrückung einen Pool-Wagen erhalten hat. Der Pool-Wagen hat einen deutlich höheren BLP. Muss für die Abrechnung des geldwerten Vorteil ein Fahrzeugwechsel berücksichtigt werden ? Ich habe diesen Wechsel vorgenommen und nun eine Diskussion mit dem Mitarbeiter, da er der Meinung ist, dass es er diesen Zustand nicht verschuldet hat. Kann mir einer aus der Community hier weiterhelfen? VG Jasmina Reichert
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