Hallo zusammen,
wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Geschenk über 60 € macht, dann ist dies ja steuer- und beitragspflichtig. Dieses Geschenk kann aber nach §37b EStG mit 30 % pauschal versteuert werden.
Es muss wegen der Beitragspflicht in der Sozialversicherung aber auf dem Lohnzettel ausgewiesen werden (was der der AG eigentlich vermeiden will).
Laut Dok.-Nr.: 1035160 können Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Dritte über die Nebenbuchführung abgerechnet werden. Wie aber wird dann die Sozialversicherung ausgewiesen werden? Gibt es hierbei keine andere Lösung um ein auftauchen auf der Lohnabrechnung zu vermeiden?
Bei Geschenken unter 60 € welche steuer- und beitragsfrei sind müssen diese laut Dok.-Nr. 5303191 nicht über die Gehaltsabrechnung ausgewiesen werden. Aber im Internet wird erwähnt, dass diese auch wenn sie steuer- und beitragsfrei sind trotzdem ausgewiesen werden müssen. Was ist nun richtig?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
das ist schon ein lästiges Thema.
Ich hatte einen Ideenreichen-Kollegen, der sich für solche Fälle einen Dummy-Mitarbeiter angelegt hat und die SV-Beiträge darüber abgewickelt hatte.
Nicht schön - aber eine Möglichkeit. Bei den SV-Prüfungen kam es tatsächlich zu keinen Beanstandungen.
Wegen den bis 60 Euro Geschenken, ist es wahrscheinlich auch etwas wachsweich. Es muss in der Fibu gut dokumentiert sein. Ich selbst nehme diese nicht in die Abrechnung.
Gruß Jasmina Reichert
Warum will der Arbeitgeber das vermeiden? Es zeigt doch eher dem Arbeitnehmer, dass der Chef ihm dieses Geschenk trotz der weiteren Kosten zukommen lässt, statt sich auf die 60 € zu reduzieren.
Die Belege der Geschenke bis 60 € sind "zum Lohnkonto zu nehmen", müssen also nicht auf die Lohnabrechnung, nur so dokumentiert sein, dass sichtbar ist, wer wann welchen Wert erhalten hat.
Hallo Zusammen,
ich habe selbiges Problem. Der AG möchte dem MA etwas zur Hochzeit schenken, jedoch muss es steuerfrei und als Betriebsausgabe machbar sein.
Das einzige was ich mir vorstellen kann, wäre das 60€ Geschenk oder ? (Inflationsausgleich ist schon aufgebraucht)
Wenn der AG nun einen 60€ Gutschein für etwas erwirbt, muss ich dann etwas in die Lohnabrechnung basteln ? Oder ist das rein etwas für die Buchhaltung ? Die Meinungen hier haben mich etwas verunsichert.
Und es ist schon der 50€ Tankgutschein auf der Abrechnung (evtl. Wichtig)
Vielen Dank für die Hilfe und liebe Grüße !
Robert Kramny
Hallo Robert,
die 60 € können zusätzlich zum Tankgutschein gewährt werden, da es sich hierbei um ein persönliches Ereignis des AN handelt wie z.B. auch ein Geburtstag.
Außerdem muss dies aus meiner Sicht nicht über den Lohn laufen. Ich würde das nur entsprechend in der Buchhaltung verbuchen.
Gruß
Björn
Hallo Björn,
wenn der Experte das sagt bin ich beruhigt (:
Vielen Dank !
Hallo,
wie ist die Idee von einem Dummy-Mitarbeiter umzusetzen?
Bin ein wenig ratlos bzgl. der Einstellungen.
Kann mir bitte jemand helfen?
Danke im Voraus
Mit freundlichem Gruß
OLJA
Ich würde davon absehen, es über einen Dummy-Mitarbeiter zu ziehen. Diese "eine Nr. - ein Geld"-Variante hat man vielleicht früher mal gemacht, aber heute doch nicht mehr, bei allen bestehenden Nachweispflichten, wo akribisch geschaut wird, was wie abgerechnet und wem zugerechnet wird.
@lohnhilfe schrieb:Warum will der Arbeitgeber das vermeiden?
Vielleicht hat er keine Lust auf die Diskussion mit seinen Angestellten, warum das individualisierte Geschenk beim Einen so viel, bei der Anderen so viel kostet, usw.
Mir geht schon der AN eines Mandanten genug auf den Senkel, der trotz Jahrzehnten Arbeit auf dem Bau die Berechnung des Urlaubsgelds nicht versteht, dass ich so Sachen dann gerne aus der individuellen Abrechnung raus halte, wenn ich es kann.