Hallo lohnexperte und alle anderen, eine Kollegin hatte jetzt eine Aufforderung zur Erstellung der Bescheinigung für einen ähnlichen Zeitraum zu erstellen. Nachdem es ihr dann nach mehreren ausgiebigen Warteschleiferunden tatsächlich gelang, eine Mitarbeiterin bei der Arbeitsagentur telefonisch zu erreichen, stellte sich heraus, dass das Entgelt ganz normal für die letzten 12 Monate bzw. in Sonderfällen 24 Monate zu bescheinigen ist, für eben diesen in der Anforderung genannten Beschäftigungszeitraum von/bis. Keinesfalls soll das Entgelt für alle diese Jahre bescheinigt werden. Die Schreiben der BA scheinen da einfach missverständlich formuliert zu sein.
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