Der Beschluss von heute sagt zur Energiepreispauschale folgendes: "Wir werden die Mitte unserer Gesellschaft schnell, unbürokratisch und sozial gerecht entlasten. Wir werden deshalb eine Energiepreispauschale einführen: Allen einkommen- steuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5) wird einmalig eine Energiepreis- pauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. Der Zuschlag soll die Begünstigten schnell und unbürokratisch erreichen und unabhängig von den geltenden steuerlichen Regelungen (Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie, steuerfreien Arbeitgeber- erstattungen, Job-Ticket) „on top“ gewährt werden. Er soll weitere Härten im Bereich der Energiepreise abfedern. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers bzw. des Dienstherren. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Selbständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung. Um in Zukunft einen einfachen und unbürokratischen Weg für Direktzahlungen an die Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen, wird die Bundesregierung möglichst noch in diesem Jahr einen Auszahlungsweg über die Steuer-ID für das Klimageld entwickeln."
... Mehr anzeigen