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Erteilung SEPA - Lastschriftmandate zu spät möglich

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letzte Antwort am 08.01.2024 14:52:45 von Astrid_Preuß
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Claudi-Jo
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Nachricht 1 von 5
570 Mal angesehen

Liebe Community,

 

ich bin ehrlich gesagt ratlos, wie hier weiter verfahren werden soll. 

 

Ich habe einem Mandanten vorgeschlagen, dass wir die SEPA-Mandate erteilen, er hat auch eine entsprechende Vollmacht zurückgesendet. So weit, so gut. 

 

Jetzt stelle ich fest, dass die SEPA-Mandate erst nach der Anforderung der AG-Daten durch die Krankenkasse und die Rückmeldung durch Datev erfolgen können. Also mindestens 2 Monate später bei neuen Kassen in der Abrechnung und es gibt dann natürlich erst einmal Mahnungen der Kassen bzw. der Mandant muss so lange selbst überweisen. An der Mahnung einer KK hing übrigens ein Papiermandat, dass der Mandant jetzt nutzen möchte, da ich ja noch keine Lastschrift erteilen kann, erst nach dem Monatsabschluss, wenn die Daten versendet werden. Für den Einzug in diesem Monat ist das dann zu spät.

 

Gibt es eine Möglichkeit, die Daten für das Arbeitgeberkonto an die Krankenkasse direkt nach der Anforderung zu versenden? So ähnlich wie bei der Betriebsdatenpflege, aber die möchte ich eigentlich ja nicht jeden Monat auslösen, nur um SEPA-Mandate erteilen zu können. 

 

Wie handhabt ihr das aktuell? Gebt ihr auch wieder Papiermandate aus, die der Mandant dann an die Krankenkasse sendet, damit die Beiträge abgebucht werden?

 

LG und noch einen schönen Tag. 

 

 

Lila_Lohn
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 5
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Hallo,

 

ja, solange das Verfahren derart holperig und unausgegoren ist und auch die Frage der Vollmacht nicht wirklich geklärt ist, nutze ich es nicht, sondern bereite wie bisher die Einzugsermächtigung mit Formular vor und maile Sie zur Unterschrift und Weiterleitung an die Mandanten.

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JK-RWsteuer
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Nachricht 3 von 5
452 Mal angesehen

Die Frage habe ich mir auch schon gestellt, wie man sich das in der Praxis vorstellen soll bei dieser Zeitverzögerung.

Soweit ich weiß, ist eine manuelle Sendung der nötigen Daten bisher nicht möglich, aber auch meiner Meinung nach der einzige Weg zur sinnvollen Nutzung.

 

Gehen die Daten denn mit der Sendung des Betriebskontos an die Agentur mit an die Kasse raus? Würde ich jetzt auf Anhieb nicht meinen?
Das wäre ja dann aber zumindest eine Zwischenlösung und einfacher als jedes Mal doch wieder ein analoges Formular auszufüllen und loszuschicken. Auch wenn das natürlich nicht Sinn der Sache sein kann.
Ich nutze entsprechend derzeit auch notgedrungen noch die analoge Variante, damit die Mandanten nicht in Verzug kommen.

 

 

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JK-RWsteuer
Beginner
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Nachricht 4 von 5
319 Mal angesehen

@Astrid_Preuß 
Ich verlinke Sie mal, weil Sie anderweitig schon zum Thema SEPA der KK gepostet hatten.

 

Gibt es zu obigem Problem inzwischen Neuigkeiten?

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 5
256 Mal angesehen

Hallo,


aktuell läuft die Meldungserstellung zum Arbeitgeberkonto (DSAK) ausschließlich im Monatsabschluss, da während der Beitragsnachweiserstellung erst eindeutig erkennbar ist, unter welcher Betriebsnummer bzw. unter welchem Beitragskonto Beitragsnachweise entstehen. Dies ist die Voraussetzung für die Stammdatenermittlung der DSAK-Meldungen.


Daher ist es nicht möglich, vor der Anforderung für neue Arbeitgeberkonten durch die Krankenkasse proaktiv DSAK-Meldungen zu erstellen.


Der Wunsch ist uns bekannt und nachvollziehbar. Ob und wann dieser umgesetzt werden kann, kann ich Ihnen derzeit nicht nennen.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 08.01.2024 14:52:45 von Astrid_Preuß
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