Hallo, die von Ihnen genannte Stammlohnart 843 entspricht in DATEV Lohn und Gehalt der Standardlohnart 2770 (Sachzuwendung, nto,p.St.,sv-pfl). Der mit der Lohnart 2770 erfasste Betrag fließt in das Gesamt-Brutto und wird als Netto-Abzug verrechnet. Zusätzlich wird der Betrag mit 30% gemäß § 37b EStG pauschal versteuert und SV-rechtlich als einmalig gezahltes Entgelt abgerechnet. Der hochgerechnete SV-Beitrag wird automatisch mit der Lohnart 2780 (Übern. AN-SV aus Sachzuwendung) abgerechnet. Der hochgerechnete Steuerabzug wird mit der Lohnart 2790 (Übern.Steuer aus AN-SV,Sachzuw) steuerlich als sonstiger Bezug abgerechnet. Diese und weitere Informationen finden Sie im Dokument 9239967.
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