Hallo, gerne prüfen wir den Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns. Zu ihrer zweiten Anfrage: Wenn während des Krankengeldbezugs laufende, SV-pflichtige Arbeitgeberzahlungen geleistet werden, die den SV-Freibetrag voraussichtlich um mehr als 50,00 EUR übersteigen, muss die Höhe des beitragspflichtigen Teils der Zahlung (brutto/netto) gemeldet werden. Dabei muss der Wert für den vollen Monat gemeldet werden, auch wenn die Unterbrechung kürzer ist. Dieser Betrag wird automatisch vom Programm berechnet, sobald die dazu nötigen Angaben auf Mitarbeiterebene unter Bewegungsdaten | Monatsstammdaten | Registerkarte "Arbeitgeberleistungen bei Sozialleistungsbezug" vorliegen. Alternativ kann hier ein abweichender Betrag erfasst werden, der vorrangig verwendet wird.
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