Hallo Community, seit dem 21.03.2024 steht das Service-Release V 13.08 von Lohn und Gehalt zur Installation per DFÜ bereit. Alle Informationen rund um die Software-Bereitstellung findet Ihr hier. Mit der neuen Version werden gesetzliche und funktionale Änderungen umgesetzt. Gesetzliche Änderungen: Programmablaufplan (Steuer-PAP) ab Januar 2024 Die neue Version von Lohn und Gehalt berücksichtigt den geänderten Steuer-PAP für 2024. Das Kreditzweitmarktförderungsgesetz zieht Änderungen mit Auswirkungen auf die Programmablaufpläne für 2024 für die Berechnung von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer nach sich: • Bei der Ermittlung der Vorsorgepauschale werden die Beitragsabschläge ab dem zweiten Kind in der sozialen Pflegeversicherung berücksichtigt. Dadurch reduziert sich die anrechenbare Vorsorgepauschale. Die auf den Arbeitslohn anfallende Steuer kann daher ggf. höher ausfallen als bisher. Der angepasste Steuer-PAP ist spätestens ab 01.04.2024 bzw. für Lohnabrechnungen ab April 2024 anzuwenden und gilt rückwirkend ab dem 01.01.2024. Mit der nächsten Lohnabrechnung werden Mitarbeiter mit folgenden Merkmalen automatisch nachberechnet: • Steuerermittlung anhand Steuerkarte und • Mindestens 2 Kinder < 25 Jahre Von der automatischen Nachberechnung sind bereits ausgetretene Mitarbeiter ausgenommen. Wenn ausgetretene Mitarbeiter korrigiert werden sollen, müssen diese Mitarbeiter manuell im aktuellen Abrechnungsmonat nachberechnet werden. EEL-Meldungen werden nicht korrigiert, wenn die Nachberechnung nur aufgrund des geänderten Steuer-PAP erfolgt. Die AAG-Anträge hingegen werden automatisch durch die Nachberechnung storniert und neu erstellt. Lohnsteuer-Anmeldung: Entfall der Kennzahlen 43 und 91 Aufgrund der ab 01.01.2024 gültigen Rechtsgrundlage zur Festsetzung / Auszahlung des Kindergelds durch Arbeitgeber des öffentlichen Diensts entfallen die Kennzahlen 43 (ausgezahltes Kindergeld) und 91 (Familienkassenschlüssel) auf der Lohnsteuer-Anmeldung 2024 und werden nicht mehr an die Finanzämter übermittelt. Änderung Stundenermittlungsverfahren "Vollarbeiterrichtwert" bei Auszubildenden (SVLFG) Bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wird bei Auszubildenden (Personengruppenschlüssel 102, 121 und 122) der Wert des Stundenermittlungsverfahrens "Vollarbeiterrichtwert" nur zu 75% angesetzt. Betroffene Arbeitnehmer werden mit der nächsten Lohnabrechnung automatisch nachberechnet. Bauhauptgewerbe: Beitragssatzänderung bei Entsendungen ins Ausland Seit dem 01.01.2024 werden die ab Januar 2024 gültigen Beitragssätze im Bauhauptgewerbe in Lohn und Gehalt berücksichtigt. In allen Tarifgebieten wurde der Beitragsbestandteil für Urlaub von 15,2 % auf 15,1 % gesenkt. Die Beitragssatzänderung gilt ebenfalls für Arbeitnehmer, die ins Ausland entsendet werden. Deshalb wird ab der neuen Version von Lohn und Gehalt der Urlaubsprozentsatz von 15,1 % automatisch, rückwirkend ab Januar 2024 für ins Ausland entsendete Arbeitnehmer berücksichtigt. Funktionale Änderungen Folgende funktionale Änderungen werden mit der neuen Version umgesetzt: • Neue Hinweis-Meldung LN03646 bei Abrechnung von Rentnern als geringfügig Beschäftigte • Falsche Bestandsrückmeldung für still- oder totgelegte Versicherungsnummer stornieren • Lohnergebnisdatenservice: Daten für bereits abgeschlossene Monate senden • KEA-Meldeverfahren: Neues DÜ-Protokoll ab April 2024 • KEA-Meldeverfahren: Online-Fragebogen zum Prozess in Lohn und Gehalt Detaillierte Informationen zu den gesetzlichen und funktionalen Änderungen findet Ihr bei DATEV MyUpdates: • Neuerungen in Lohn und Gehalt classic • Neuerungen in Lohn und Gehalt comfort 💡Kennt Ihr bereits unseren Infoservice? Der Infoservice Personalwirtschaft ist ein kostenloser Service-Newsletter. Der Newsletter informiert Euch über wichtige gesetzliche Änderungen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung und über funktionale Programmänderungen. Ihr könnt den Infoservice hier abonnieren. Viele Grüße Euer Community-Team PWS
... Mehr anzeigen