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Sachzuwendung netto (LA 2770) im Baulohn

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letzte Antwort am 05.09.2025 15:18:16 von Astrid_Preuß
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AndreaKl
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

ich habe gerade einen Baulohn übernommen (Steinmetz) und bin auf etwas seltsames gestoßen. Es werden bKV abgerechnet als Sachzuwendung, mit pauschaler Steuer und sv-pflichtig.


Bei den Angestellten mit LA 2770, was LA 2780 und 2790 auslöst, also die Übernahme der SV und der Steuer darauf. Das sieht sehr logisch aus und wird auch vom Programm berechnet.

 

Bei den gewerblichen AN wird jedoch die LA 2740 verwendet (Sachzuw. pSt, sv-pfl) und die LA 2780 (Übernahme SV), welche jedoch manuell mit einem Betrag erfasst wird. Allerdings wird dieser Betrag nicht abgerechnet sondern ein höherer.

1.) warum sind in diesem Beispiel 7,26 € bei LA 2780 und nicht die manuell eingetragenen 4,64 €? Welche Logik steckt hier dahinter?

2.) darf der AG bei gew. AN nicht auch die Steuer übernehmen?

3.) warum kann überhaupt im Baulohn bei gewerblichen AN nicht die LA 2770 verwendet werden? (laut Dok. 1080841 Punkt. 3.2  Pauschal versteuerte Sachzuwendungen (§ 37b EStG) abrechnen in Lohn und Gehalt - DATEV Hilfe-Center)

 

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Ich hoffe ihr könnt Licht ins Dunkel bringen. Bin total verwirrt.

 

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
27 Mal angesehen

Hallo,


die Lohnart 2770 ist eine Netto-Lohnart. Netto-Lohnarten können im Baulohn nicht abgerechnet werden.


Gerne sehen wir uns diesen Sachverhalt genauer an. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 05.09.2025 15:18:16 von Astrid_Preuß
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