Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
Eine Arbeitnehmerin beginnt ab 05.02.2025 eine geringfügige Tätigkeit, sie arbeitet 38 Std. im Monat Februar mit einem Stundenlohn von 12,82 €. Am 09.03.2025 beginnt die Mutterschutzfrist mit Beschäftigungsverbot, DATEV "lohn und Gehalt" rechnet den Teilmonat im Februar hoch und gibt als durchschnittliches brutto im Antrag als Einkommen einen betrag von 568,38 € an. die Krankenkasse also die Knappschaft lehnt daraufhin den Antrag auf Erstattung das Arbeitgebers ab mit der Begründung die Beträge seien falsch berechnet.
Korrigiert werden könnte das unter Stammdaten - Besonderheiten - Mutterschutz - Verdienstangaben aber dort werden die letzten 3 Monate verlangt. Ich habe aber nur den Februar und der Betrag 0 € für Januar und Dezember reduziert das tatsächliche Brutto und ein laufendes vereinbartes Brutto für alle 3 Monate i. H. v. 556 € resultiert in der Fehlermeldung, dass Januar und Dezember noch nicht abgerechnet sind. Ich bin gerade ratlos, wie ich das richtig stellen könnte.
Hallo,
gerne prüfen wir den Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.