Hallo, ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen. Eine Arbeitnehmerin beginnt ab 05.02.2025 eine geringfügige Tätigkeit, sie arbeitet 38 Std. im Monat Februar mit einem Stundenlohn von 12,82 €. Am 09.03.2025 beginnt die Mutterschutzfrist mit Beschäftigungsverbot, DATEV "lohn und Gehalt" rechnet den Teilmonat im Februar hoch und gibt als durchschnittliches brutto im Antrag als Einkommen einen betrag von 568,38 € an. die Krankenkasse also die Knappschaft lehnt daraufhin den Antrag auf Erstattung das Arbeitgebers ab mit der Begründung die Beträge seien falsch berechnet. Korrigiert werden könnte das unter Stammdaten - Besonderheiten - Mutterschutz - Verdienstangaben aber dort werden die letzten 3 Monate verlangt. Ich habe aber nur den Februar und der Betrag 0 € für Januar und Dezember reduziert das tatsächliche Brutto und ein laufendes vereinbartes Brutto für alle 3 Monate i. H. v. 556 € resultiert in der Fehlermeldung, dass Januar und Dezember noch nicht abgerechnet sind. Ich bin gerade ratlos, wie ich das richtig stellen könnte.
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