Hallo, bei Abrechnung 09 erscheint folgender Hinweis:
Hinweis #LN16464
EAAG: Die Differenz beim Erstattungsbetrag in Höhe von 1,62 Euro für den Antrag von 14.08.2025 bis 14.08.2025 liegt nicht oberhalb der Bagatellgrenze von 5,00 Euro.
» Deshalb wird keine Stornierung und Neuerstellung des Erstattungsantrags erzeugt.
Im erzeugten Buchungsbeleg - Kontennachweis MA sind die 1,62 trotzdem enthalten. Bagatellgrenze 5,00 ist ab 08/25 erfasst.
Wir nutzen den Beleg zur Berechnung des Brutto-Fahrtkostenzuschusses aus dem Vormonat, das wird durch diese Minibeträge, die sich zudem bei Veränderung des FKZ ebenfalls ändern (wieso eigentlich?), extrem erschwert. Wie bekommt man diese Beträge dort raus?
Gruss Deb
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
eine Lösung kann ich Ihnen pauschal nicht geben.
Damit wir den Sachverhalt individuell prüfen können, wenden Sie sich bitte über einen der anderen Servicekanäle an uns.
Hallo, falls sich für jmd mal dasselbe Problem stellen sollte - nach Fernbetreuung heute war hier die Lösung:
In bei Lohnarten - Lohnartenbesonderheiten der Wechsel bei "Erstattungsfähigkeit nach AAG" von "Erstattung gemäß Umrechnungsformel" zu "Keine Erstattung" bei beiden Lohnarten Fahrtkostenzuschuss (2950 & 2951) . Buchungsbeleg sieht jetzt aus, wie er aussehen soll 👍