Hallo zusammen, ich benötige bitte Euer Schwarmwissen, ich drehe mich hier im Kreis. Ein Mitarbeiter hat mir Ende 2023 mitgeteilt, dass er rückwirkend ab 01.07.23 Rente für besonders langjährige Versicherte bekommt. Er hat zunächst noch in Vollzeit gearbeitet, jetzt in Teilzeit. Echte Altersvollrente bekommt er aber erst ab 01.07.2025. Der Mitarbeiter wird seitdem (rückwirkend) mit dem Beitragsgruppenschlüssel 3111 abgerechnet und hat den Personengruppenschlüssel 120. Das habe ich bereits mehrfach geprüft und halte es für korrekt. Unter Tätigkeit DEUEV-Meldung/Kammerbeitrag hatte ich den Rentnerschlüssel bis 12/23 mit 43 (Altersrente für bes. langjährige Versicherte) erfasst. In dem neuen Reiter Rentner (SV-Allg. Daten) hatte ich den Beginn der Rente mit dem 01.07.23 eingetragen und den Rentnerschlüssel Altersvollrente ab 07/23. Von DATEV kam im Dezember eine Rundmail, in der die Pers.Nummern explizit aufgeführt wurden, die ab 01/2025 so nicht mehr abgerechnet werden können. Und hier beginnt das Dilemma: Ich habe es versucht mit dem Verzicht auf die RV-Freiheit -> DATEV meldet bei der Probeabrechnung, dass er die Altersvollrente noch nicht erreicht hat, also keine Abrechnung. Ich habe unter Brennpunkte die Beispiele angesehen, halte den Fall für das Beispiel 4.1.3 (Regelaltersgrenze nicht erreicht), habe es genauso eingerichtet, aber die Abrechnung läuft nicht durch. Kann mir jemand helfen? Ich verzweifle gerade... Vielen Dank und viele Grüße Rosi0812
... Mehr anzeigen